Zulassung zum FH-Studium
Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz hat die Zulassung zu den Fachhochschulen in einer Verordnung festgehalten und in die Vernehmlassung geschickt. FH SCHWEIZ hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. Die Verordnung begrüssen wir, da sie grundsätzlich keine Anpassungen zur jetzigen Zulassungspraxis enthält. Dies soll aber auch für den Fachbereich Gesundheit gelten, der nachträglich noch geregelt werden soll. Aufgrund der geringen Fallzahlen im Bereich Praxisintegriertes Bachelorstudium schlägt FH SCHWEIZ vor, dies nicht in einer Verordnung zu regeln.
- 20.04.2020
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