Bund soll Doktoratsprogramme evaluieren Per Postulat fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) den Bundesrat auf, die Entwicklung der Kooperationsmodelle zu evaluieren. Die Exekutive soll prüfen und Bericht erstatten, wie sich im Speziellen die Kooperationen zwischen Fachhochschulen und Universitären Hochschulen sowie Kooperationen zwischen Fachhochschulen und ausländischen Hochschulen entwickelt haben. Weiter soll berichtet werden, welche Projekte im Bereich Mobilitätsförderung von Doktorierenden und Weiterentwicklung des 3. Zyklus finanziell unterstützt werden. Dabei soll beantwortet werden,
Grund für den Vorstoss: Absolvent:innen von Fachhochschulen stehen vor grossen Hürden, wenn sie ein Doktoratsprogramm besuchen möchten. Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurden erstmals vereinzelte Kooperationsprojekte von FH mit Universitäten im Inund Ausland finanziell unterstützt. Die Doktorierenden forschen dabei an der Fachhochschule. Das Promotionsrecht bleibt indessen bei den Universitäten. Seit wenigen Jahren können zudem FH-Absolvent:innen zum Doktoratsstudium an Universitäten zugelassen werden. Jedoch werden nicht alle FH-Fachbereiche abgedeckt, weil gewisse spezialisierte Fachbereiche an den Universitären Hochschulen fehlen. Nur sehr wenigen FH-Abolvent:innen wird die Möglichkeit geboten, ein Doktoratsprogramm zu besuchen. Die Folge ist, dass Schweizer Fachhochschulen den eigenen Lehrkörper nur erschwert selber ausbilden können. Das führt zu einer Verwässerung des einzigartigen FH-Profils, welches sich durch praxisorientierte Studiengänge sowie anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung auszeichnet. Die Fachhochschulen bilden unter dem Credo «Aus der Praxis für die Praxis» aus. Somit sollte gerade auch der Lehrkörper primär aus Absolvent:innen von Fachhochschulen bestehen. Dazu benötigen diese jedoch oftmals einen Doktoratsabschluss. Und zu diesem ist, wie oben beschrieben, der Weg heute erschwert.
Eine Minderheit der WBK-N beantragt, das Postulat abzulehnen. Damit der Bundesrat das Postulat bearbeiten muss, muss es im Nationalrat angenommen werden.