Der Bund sieht sich in einer finanziellen Schieflage: Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Mit dem Entlastungspaket 2027 sollen in zwei Jahren – 2027 und 2028 – rund 2,7 bzw. 3,6 Milliarden Franken eingespart werden. Im Bildungsbereich sind einschneidende Massnahmen vorgesehen, insbesondere:
• Streichung nahezu aller projektgebundenen Beiträge (inklusive Kooperationen in der Doktoratsausbildung)
• Verdoppelung der Studiengebühren für Inländer:innen und Vervierfachung für Ausländer:innen
• Kürzungen bei Movetia (“Internationale Mobilität Bildung”) um 10 %
• Reduktionen bei Bundesmitteln an SNF (–10,5 %) und Innosuisse (–10 %)
FH SCHWEIZ hat im Rahmen der Vernehmlassung eine Stellungnahme eingereicht, in der der Verband die Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation fĂĽr die Schweiz betont und die geplanten Streichungen scharf kritisiert.
In der Anhörung vor der Finanzkommission machte Regina Durrer-Knobel – in doppelter Funktion als zukünftige Präsidentin des Beirats von FH SCHWEIZ (per 01.01.2026) und als Nationalrätin – ihre Position klar und argumentierte insbesondere zu zwei Schlüsselpunkten:
Projektgebundene Beiträge dürfen nicht gestrichen werden
Projektgebundene Beiträge, sind ein zentrales Instrument, mit dem der Bund thematischen Einfluss auf Hochschulprojekte ausübt – etwa zur Förderung von Nachwuchsforschung, Zusammenarbeit oder Themen mit gesellschaftlichem Mehrwert (z. B. medizinische Ausbildung). Diese Beiträge ermöglichen eine flexiblere Reaktion auf dringliche Herausforderungen.
Das geplante Vorgehen, diese Beiträge (Artikel 59–61 des HFKG) komplett zu streichen, sei kurzsichtig. Zwar könne man jährlich über das Budget diskutieren, aber das gesetzliche Fundament dürfe nicht weggeschnitten werden. Die Einsparung von rund 29 Millionen Franken sei rein rechnerisch gesehen relativ klein – vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Nutzen, insbesondere für Innovation und strategische Hochschulentwicklung, sei eine umfassendere Abwägung nötig.
Studiengebühren: Gefahr für Chancengleichheit und Systemverständnis
Regina Durrer-Knobel wies im Namen von FH SCHWEIZ darauf hin, dass der Begriff „Nutzerfinanzierung“ in diesem Kontext irreführend sei: Bildung bringe nicht nur dem Studierenden Nutzen, sondern der gesamten Gesellschaft und Wirtschaft.
Eine Erhöhung der Studiengebühren – selbst wenn sie „nur“ verdoppelt würde – gefährde die Chancengleichheit, da die finanzielle Situation entscheidenden Einfluss auf Studienerfolg, Studienabbruch oder Verlängerung des Studiums habe.
Die vorgesehene Verdoppelung bzw. die Vervierfachung für ausländische Studierende würde zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Das könne nicht isoliert betrachtet werden – zudem stehe eine Ungleichbehandlung ausländischer Studierender im Kontext von EU-Verträgen potenziell unter Rechtfertigungsdruck. Deshalb plädierte sie dafür, Diskussionen über Studiengebühren erst nach Klärung der EU-Vertragslage zu führen und Obergrenzen einzuführen.
Die Einladung an FH SCHWEIZ zur Teilnahme an der Anhörung sendet ein wichtiges Signal: Der Verband wird als konstruktive Stimme in die parlamentarische Debatte eingebunden und konnte seine Expertise in den BFI-Bereich einbringen.
Die FK-S führt Ende Oktober und im November die Eintretensdebatte und Detailberatung durch. Ob und welche Anpassungen das Parlament vornehmen wird, bleibt abzuwarten. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung bereits einzelne Zugeständnisse angekündigt doch die zentralen Sparmassnahmen im Bildungs- und Forschungsbereich sind bislang nicht aufgegeben. Für die Hochschulwelt – und insbesondere die Fachhochschulen – bleibt das Entlastungspaket 2027 eine heikle Prüfung: Die Frage ist, wie Rücksicht auf langfristige Wirkung und strategische Handlungsfähigkeit genommen wird, ohne die heutige Bildungs- und Innovationskraft zu gefährden. Die erste Behandlung im Parlament ist für die Wintersession vorgesehen.
Weitere Informationen zum Thema Weitere Themen von FH SCHWEIZ