Teilzeit arbeiten in der Schweiz

Teilzeitarbeit bietet Flexibilität und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?

 

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz eine zunehmend beliebte Arbeitsform, die sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden Flexibilität bietet.

Häufigste Arbeitszeitmodelle

Zu den gängigsten Arbeitszeitmodellen gehören fixe Teilzeitpensen, bei denen eine festgelegte Anzahl Stunden pro Woche oder Monat gearbeitet wird, sowie Gleitzeit, die mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten bietet. Auch die Jahresarbeitszeit, bei der die Gesamtarbeitszeit über ein Jahr verteilt wird, ist ein mögliches Modell.

Rechtlich gesehen, gelten für Teilzeitbeschäftigte die gleichen Bestimmungen wie für Vollzeitangestellte. Dazu gehört das Diskriminierungsverbot, das sicherstellt, dass Teilzeitmitarbeitende in Bezug auf Lohn und Sozialleistungen nicht benachteiligt werden. Zudem haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich das Recht, Nebenjobs auszuüben, solange diese die Interessen des Hauptarbeitgebers nicht beeinträchtigen.

Der Ferienanspruch ist für Teilzeitmitarbeitende gleich wie für Vollzeitbeschäftigte und beträgt mindestens vier Wochen pro Jahr.

Vor- und Nachteile

Die Vorzüge der Teilzeitarbeit sind vielfältig: Sie ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance, bietet Flexibilität und kann das Risiko von Stress und Burn-out reduzieren. Die Nachteile: geringeres Einkommen und bei kleinen Pensen eingeschränkte Karrierechancen.

Wer hat Anspruch?

In der Schweiz besteht kein genereller Anspruch auf Teilzeitarbeit, jedoch können Arbeitnehmende jederzeit eine Reduzierung des Arbeitspensums beantragen. Diesen Antrag muss das Unternehmen sorgfältig prüfen und die verschiedenen Bedürfnisse abwägen.

 

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