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Vermieter lehnt Nachmieter ab

Mirta Malic* findet ihre Traumwohnung. Um aus ihrem aktuellen Mietvertrag auszusteigen, stellt sie einen Nachmieter. Der Vermieter will diesen jedoch nicht akzeptieren. Darf er das?

Mirta Malic hat ihre Wohnung erst vor Kurzem bezogen. In ihrem Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer vorgesehen. Plötzlich wird jedoch ihre Traumwohnung frei. Um vorzeitig aus ihrem aktuellen Mietvertrag aussteigen zu können, will sie einen Nachmieter suchen.

Mit der Unterstützung von Protekta steht man bei rechtlich schwierigen Situationen nicht alleine da.
Mit der Unterstützung von Protekta steht man bei rechtlich schwierigen Situationen nicht alleine da.

Nachmietersuche

Die Mieterin will rechtlich korrekt vorgehen und wendet sich an ihre Rechtsschutzversicherung Protekta. Diese berät sie über das weitere Vorgehen und stellt ihr ein praktisches Merkblatt zu. Mirta Malic informiert ihren Vermieter, schreibt die Wohnung auf mehreren Plattformen aus und findet schliesslich drei zumutbare und zahlungsfähige Nachmieter. Lediglich einer der Nachmieter würde jedoch ihren Parkplatz übernehmen wollen. Sie gibt diesen bei ihrem Vermieter als ihren Favoriten an. Und reicht alle nötigen Unterlagen ein. Der Vermieter entscheidet sich jedoch für jemand anderes und informiert die Mieterin darüber, dass sie für den Parkplatz ebenfalls einen Nachmieter stellen muss.

Zumutbarer Nachmieter

Malic wendet sich erneut an die Protekta. «Der Vermieter darf zwar entscheiden, wer das Mietobjekt übernimmt », erklärt ihr die Juristin. In diesem Fall bedeute dies jedoch, dass Malic auf den Termin entlassen sei, auf den ihr Interessent die Wohnung und den Parkplatz übernommen hätte. Für den Parkplatz müsse sie keinen separaten Nachmieter stellen. Denn der von Malic vorgeschlagene Favorit ist bereit, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen – inklusive Parkplatz. Auch gilt er als zumutbar. Er ist zahlungsfähig, da sein Mietzins nicht mehr als ein Drittel seines monatlichen Einkommens beträgt. Und er hat keine Einträge im Betreibungsregister.

Mirta Malic schickt dem Vermieter in ihrem Namen ein von der Protekta vorbereitetes Schreiben, indem sie diese Punkte darlegt. Als der Vermieter nach wie vor nichts vom vorgeschlagenen Nachmieter wissen will, schaltet sich die Juristin von Protekta direkt ein. Mit einem eingeschriebenen Brief erklärt sie dem Vermieter die Rechtslage, bittet um eine Bestätigung der Haftungsentlassung sowie um einen Termin für die Wohnungsabgabe. Sie kündigt ihm an, die Mieterin in einem allfälligen Gerichtsverfahren zu unterstützen. Der Vermieter lenkt ein. Mirta Malics Umzug in ihre Traumwohnung steht nichts mehr im Weg.

* Namen geändert

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