Der Bund plant, die höhere Berufsbildung in der Schweiz durch verschiedene Massnahmen zu stärken. Dazu zählen unter anderem die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master», ein Bezeichnungsrecht für «Höhere Fachschule» sowie die Möglichkeit, Prüfungen auch in Englisch abzulegen. FH SCHWEIZ unterstützt zwar das Ziel, die höhere Berufsbildung aufzuwerten, lehnt jedoch die Einführung der genannten Titelzusätze ab. Der Dachverband der FH-Absolvent:innen befürchtet, dass solche Bezeichnungen zu Verwechslungen mit Hochschulabschlüssen führen und die klare Profilierung des Bildungssystems untergraben könnten. Stattdessen plädiert FH SCHWEIZ für die Nutzung bestehender Instrumente wie den Diplomzusatz, um die Qualifikationen international verständlich darzustellen.
Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Botschaft zur Stärkung der Höheren Berufsbildung ans Parlament verabschiedet. Damit hat der Bundesrat den ausgearbeiteten Vorschlag für die notwendige Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes dem Parlament offiziell vorgelegt. Die Botschaft enthält vier Massnahmen, um die höhere Berufsbildung bekannter zu machen, ihr gesellschaftliches Ansehen zu steigern und vergleichbare Voraussetzungen auf der Tertiärstufe des Bildungssystems zu schaffen:
• Bezeichnungsrecht => Nur Anbieter eidgenössisch anerkannter Bildungsgänge dürfen künftig die Bezeichnung «Höhere Fachschule» führen.
• Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» => In den Landessprachen als Zusätze für die höhere Berufsbildung auf Tertiärstufe, im Englischen als vereinfachten Übersetzung
• Englisch als zusätzliche Prüfungssprache => Bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen soll Englisch als zusätzliche Prüfungssprache möglich werden
• Flexibilisierung der Nachdiplomstudien => Nachdiplomstudiengänge der höheren Fachschulen sollen künftig nicht mehr vom Bund anerkannt werden und entsprechend kein Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen.
Die Bezeichnungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» sollen als Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung verankert werden (Art. 44a). Die Titelzusätze sind diesen Abschlüssen vorbehalten. In den Amtssprachen dürfen die Titelzusätze nur in Verbindung mit dem jeweiligen geschützten Titel der höheren Berufsbildung verwendet werden. Ferner soll gelten:
• Eidgenössische Berufsprüfungen erhalten den Titelzusatz «Professional Bachelor» (z. B. dipl. Holzbau-Polierin mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor).
• Eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge höherer Fachschulen erhalten den Titelzusatz «Professional Bachelor» (z. B. dipl. Förster HF, Professional Bachelor).
• Eidgenössische höhere Fachprüfungen erhalten den Titelzusatz «Professional Master» (z. B. Logistikerin mit eidg. Diplom, Professional Master).
Der Bundesrat hat nochmals betont, dass die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» auch im Hinblick auf eine mögliche Verwechslung mit Hochschulabschlüssen nicht allein verwendet werden dürfen. Eine unkorrekte Verwendung der Titelzusätze könne u.a. zu Verwirrung auf dem Arbeitsmarkt oder zu einer Verwechslung mit Hochschultiteln führen. Zudem ist die Umkehrung zu «Bachelor Professional» bzw. «Master Professional» im Zusammenhang mit Bildungsangeboten und Bildungsabschlüssen zu unterlassen.
Im Gegensatz zum Vorentwurf, der eine vollständige englische Übersetzung vorgesehen hat, wurde vom Bundesrat nun auf Stufe Berufsbildungsgesetz eine vereinfachte englische Übersetzung definiert. Da der Abschlusstyp in den vereinfachten englischen Übersetzungen nicht erscheint, braucht es unterschiedliche Titelstrukturen, um die Abschlüsse zu unterscheiden. Der Titelzusatz «Professional Bachelor» steht bei eidgenössischen Fachausweisen hinter der Berufsbezeichnung, bei Abschlüssen höherer Fachschulen davor. Sie richten sich nach der folgenden Struktur:
• BerufsprĂĽfungen: die berufsspezifische Bezeichnung auf Englisch, gefolgt von einem Komma und «Professional Bachelor»;Â
Beispiel: Projektleiter Schreinerei mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor => Carpentery Project Manager, Professional Bachelor;
• Höhere Fachprüfungen: die berufsspezifische Bezeichnung auf Englisch, gefolgt von einem Komma und «Professional Master»;
Beispiel: dipl. Betriebsleiterin Bäckerei-Konditorei-Confiserie, Professional Master => Bakery-Patisserie-Confectionery Manager, Professional Master.
• Bildungsgänge der Höheren Fachschulen: «Professional Bachelor in», gefolgt von der berufsspezifischen Bezeichnung auf Englisch.
Beispiel: dipl. Försterin HF, Professional Bachelor => Professional Bachelor in Forestry;
Die vereinfachten englischen TitelĂĽbersetzungen erscheinen nicht auf den Diplomurkunden, sondern nur auf dem Diplomzusatz. Bei den vereinfachten englischen Ăśbersetzungen handelt es sich lediglich um Ăśbersetzungen und keine Titel. Entsprechend geniessen die vereinfachten englischen Ăśbersetzungen keinen Titelschutz.
Als nächstes wird die Botschaft in den zuständigen Kommissionen vorberaten. In diesem Fall ist dies die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des National- oder Ständerats. Sie prüft die Vorlage, diskutiert darüber und kann Änderungsanträge einbringen. Anschliessend folgt die Beratung im National- und Ständerat, die voraussichtlich in der Herbstsession 2025 beginnen wird. FH SCHWEIZ prüft das weitere Vorgehen.
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