Die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“, die am 28. November 2021 vom Stimmvolk klar angenommen wurde, verpflichtet Bund und Kantone über die neue Verfassungsbestimmung Art. 117b BV, für eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und für alle zugängliche Pflege zu sorgen. Der Bundesrat gliedert die Umsetzung in zwei Etappen:
Kernpunkte der zweiten Etappe sind gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeit, Dienstplanung, Vergütung, beruflicher Entwicklung und Qualifizierung – eingebettet in ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Revision des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG).
Die FH SCHWEIZ – der Dachverband der Absolvent:innen der Fachhochschulen – hat zur zweiten Etappe eine klare Stellungnahme abgegeben.
Im Juli 2025 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Beratungen zur zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative begonnen und im Februar 2026 abgeschlossen. Ein wichtiges Thema war dort die Diskussion über eine vereinfachte Durchlässigkeit zwischen HF und FH. Unter anderem hat sie entschieden, dass der Übergang (Passerelle) von höheren Fachschulen zu Fachhochschulen flexibler geregelt werden soll. Darum hat sie ihren Vorschlag zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) angepasst. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass es einen verkürzten Bachelorstudiengang in Pflege geben soll. Die wichtigsten Zulassungsbedingungen soll jedoch der Hochschulrat festlegen. Die Kommission verzichtet darauf, im Gesetz genau zu bestimmen, wie viele ECTS-Punkte bei diesem Übergang angerechnet werden müssen. Damit folgt sie der Linie der Fachhochschulen, die eine schweizweite Harmonisierung fordern. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Nationalrat.
Weitere Informationen zum Thema Weitere Themen von FH SCHWEIZ