Pflege stärken – Wege öffnen: Die zweite Etappe der Pflegeinitiative

Die zweite Etappe der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zielt darauf ab, nicht nur die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich nachhaltig zu verbessern, sondern auch die berufliche Entwicklung zu stärken. Ein zentrales Anliegen ist dabei die bessere Durchlässigkeit zwischen der Höheren Fachschule (HF) und der Fachhochschule (FH) im Pflegebereich. Fachkräfte sollen leichter akademische Weiterentwicklungen erreichen können, ohne lange Übergangswege absolvieren zu müssen. Die Politik arbeitet derzeit intensiv an der Ausgestaltung dieser Etappe – in Kommissionen und bald auch im Parlament.

Was ist die zweite Etappe der Pflegeinitiative?

Die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“, die am 28. November 2021 vom Stimmvolk klar angenommen wurde, verpflichtet Bund und Kantone über die neue Verfassungsbestimmung Art. 117b BV, für eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und für alle zugängliche Pflege zu sorgen. Der Bundesrat gliedert die Umsetzung in zwei Etappen:

  • Die erste Etappe fokussiert auf die Ausbildungsoffensive, mit Unterstützung von Praktika, Ausbildungsplätzen und finanziellen Beiträgen für Studierende und Bildungseinrichtungen auf Tertiärstufe (HF/FH). Sie trat am 1. Juli 2024 in Kraft.
  • Die zweite Etappe konzentriert sich auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Verweildauer im Beruf sowie die berufliche Weiterentwicklung von Pflegefachpersonen. Sie soll helfen, den Fachkräftemangel zu mindern, indem Bedingungen geschaffen werden, die ein längerfristiges Arbeiten im Beruf attraktiv machen.

Kernpunkte der zweiten Etappe sind gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeit, Dienstplanung, Vergütung, beruflicher Entwicklung und Qualifizierung – eingebettet in ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Revision des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG).

Haltung von FH SCHWEIZ

Die FH SCHWEIZ – der Dachverband der Absolvent:innen der Fachhochschulen – hat zur zweiten Etappe eine klare Stellungnahme abgegeben. 

  • Grundsätzliches Ja zum neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen (BGAP), dabei aber Forderungen nach klarerer Formulierung insbesondere hinsichtlich Teilzeitarbeit und einer garantierten, nicht nur «ermöglichten» Verweildauer im Beruf.
  • Begrüssung der Einführung des Berufs «Advanced Practice Nurse (APN)» auf Masterstufe und die damit verbundene Berechtigung für FH-Masterabschlüsse APN zur Berufsausübung.
  • FH SCHWEIZ fordert eine grösstmögliche Durchlässigkeit im Bildungssystem zwischen HF und FH. Sie betont, dass der Zugang für Pflegefachpersonen mit HF-Diplom zu FH-Studiengängen gewährleistet und einfach ausgestaltet werden muss, sodass die Anforderungen und Fähigkeiten am Ende der Ausbildung vergleichbar sind.

Aktueller Stand

Im Juli 2025 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Beratungen zur zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative begonnen und im Februar 2026 abgeschlossen. Ein wichtiges Thema war dort die Diskussion über eine vereinfachte Durchlässigkeit zwischen HF und FH. Unter anderem hat sie entschieden, dass der Übergang (Passerelle) von höheren Fachschulen zu Fachhochschulen flexibler geregelt werden soll. Darum hat sie ihren Vorschlag zur Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) angepasst. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass es einen verkürzten Bachelorstudiengang in Pflege geben soll. Die wichtigsten Zulassungsbedingungen soll jedoch der Hochschulrat festlegen. Die Kommission verzichtet darauf, im Gesetz genau zu bestimmen, wie viele ECTS-Punkte bei diesem Übergang angerechnet werden müssen. Damit folgt sie der Linie der Fachhochschulen, die eine schweizweite Harmonisierung fordern. Der Entwurf geht nun zur Beratung in den Nationalrat.

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