Kindesschutz: Gewalt entsteht meist aus Überforderung – Wege aus der Negativspirale

Eltern sollen ihre Kinder gewaltfrei erziehen. Dieser Grundsatz ist ab dem 1. Juli im Schweizer Zivilrecht verankert. In starkem Kontrast dazu stehen die jährlich steigenden Zahlen zu Kindsmisshandlungen. Mandy Falkenreck, Leiterin des CAS Brennpunkt Kindesschutz, und Miroslav Cuskic, Leiter des CAS Kindes- und Erwachsenenschutz sowie des CAS Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag ordnen ein. Im Interview beleuchten sie, welche Faktoren Gewalt in Familien begünstigen, welche Wirkung die anstehende Gesetzesänderung zeigen könnte und wie Fachpersonen sowie Gesellschaft angemessen auf Verdachtsfälle reagieren.

 

Autorin: Ursula Ammann

Das Zürcher Kinderspital Kispi verzeichnete im letzten Jahr 570 Fälle von Kindesmisshandlungen – ein trauriges Rekordhoch. Auch die Vorjahresstatistiken zeigen, dass die Fälle von Jahr zu Jahr steigen. Woher kommt diese Zunahme?


Miroslav Cuskic: 
Einer der Gründe dürfte sein, dass Fachstellen heute viel geschulter sind und es eher wagen, im Verdachtsfall eine Meldung zu machen. Das hängt wiederum mit der allgemeinen Professionalisierung in diesem Bereich zusammen: Vor 13 Jahren löste das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht das Vormundschaftsrecht ab. Dieser Wechsel führte sicher dazu, dass Misshandlungen heute besser und häufiger erkannt werden, wobei es vermutlich weiterhin eine grosse Dunkelziffer gibt.

Mandy Falkenreck: Allerdings ist der Anstieg nicht nur mit der höheren Sensibilität zu erklären, sondern auch mit der allgemeinen Zunahme an gesellschaftlicher Belastung und Überforderung. In den Familien sind immer häufiger Multiproblemsituationen zu beobachten. Das heisst,es kommen mehrere Faktoren zusammen, die in der Summe Gewalt begünstigen: gesundheitliche Probleme zum Beispiel, Suchtverhalten, Geldsorgen, Arbeitslosigkeit, eine prekäre Wohnsituation, soziale Isolation oder auch konfliktbelastete Themen wie Trennung oder Scheidung.

Ab wann spricht man von einer Misshandlung?


Mandy Falkenreck:
 Es gibt verschiedene Formen der Misshandlung, wobei im Bereich Kindesschutz eher der Begriff der Kindeswohlgefährdung verwendet wird. Nicht immer ist die Situation gleich eindeutig. Während zum Beispiel körperliche Gewalt sichtbare Spuren verursachen kann und somit klarer nachzuweisen ist, lässt sich psychische Gewalt oft nur schwer fassen. Unter Fachpersonen wird Letztere wegen ihrer unscharfen Grenzen besonders häufig diskutiert. In ihrer stärksten Ausprägung reicht sie bis zur systematischen Erniedrigung, Beschimpfung, Abwertung oder zum vollständigen Ignorieren eines Kindes. Das geschieht im Übrigen auch oft unbewusst. Im Gegensatz zur sexuellen Gewalt, die vorsätzlich stattfindet und bei der eine Schädigung des Kindes bewusst in Kauf genommen wird. Statistisch den grössten Teil bildet aber die Vernachlässigung. Darauf hindeuten könnte zum Beispiel, wenn ein Kind immer wieder durch schmutzige und witterungsuntaugliche Kleider auffällt oder wenn es keine regelmässigen Mahlzeiten bekommt. Ergänzend zu nennen ist zudem die strukturelle Gewalt. Davon spricht man, wenn Kinder allein durch die Lebensumstände – beispielsweise ein Zuhause ohne Dusche und mit Schimmelbefall – gesundheitliche und gesellschaftliche Nachteile erleiden.

Welche Rolle spielt bei der Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, wie regelmässig es zu prekären Situationen kommt?


Miroslav Cuskic:
 In den meisten Fällen geht es nicht um einmalige Handlungen, sondern vielmehr um wiederkehrende Muster. Wenn sich Eltern mal im Ton vergreifen, ihre Aussagen dann aber reflektieren und die Situation vielleicht sogar mit dem Kind besprechen, ist das nicht alarmierend. Anders verhält es sich, wenn sie nahezu täglich die Kontrolle verlieren oder dem Kind dauerhaft mit emotionaler Kälte begegnen. Das kann schon damit beginnen, dass die Mutter oder der Vater ununterbrochen am Handy ist und nicht auf das Kind eingeht. Auf den ersten Blick erscheint dieses Verhalten vielleicht nicht so gravierend, aber es hinterlässt definitiv Spuren. Denn Kinder brauchen die elterliche Zuwendung, damit sie sich gut entwickeln können.

Mandy Falkenreck: Grundsätzlich beurteilen Kindesschutzbehörden immer das allgemeine Wohl eines Kindes. Das Gesamtbild spielt eine zentrale Rolle. Es sei denn, es handle sich um sexuelle oder schwere körperliche Misshandlungen. Hier können schon einmalige Ereignisse schwere Folgen haben. Diese Fälle verlangen deshalb nach Sofortmassnahmen.

Wenn sich Eltern mal im Ton vergreifen, ihre Aussagen dann aber reflektieren und die Situation vielleicht sogar mit dem Kind besprechen, ist das nicht alarmierend. Anders verhält es sich, wenn sie nahezu täglich die Kontrolle verlieren oder dem Kind dauerhaft mit emotionaler Kälte begegnen.

Miroslav Cuskic

 

 

Wie können Fachpersonen – ob im Spital oder in anderen Einrichtungen – zuverlässig beurteilen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt? Wenn Eltern ihr Kind zum Beispiel mit einer Verletzung auf den Notfall bringen, erzählen sie ja wahrscheinlich nicht die Wahrheit darüber, wie es dazu gekommen ist. Gibt es Warnzeichen, die hellhörig machen sollten?


Miroslav Cuskic: 
Bei körperlicher Gewalt kann ein Indiz sein, dass Verletzungen wie Blutergüsse oder Brüche nicht zu dem passen, was die Eltern bei der Frage nach dem Unfallhergang schildern. Auffällig ist in der Regel auch, wenn Kinder permanent alarmbereit wirken oder gar bei jeder Handbewegung zusammenzucken. Jedoch darf man diese Zeichen nicht isoliert betrachten. Auch hier zählt das Gesamtbild. Um dieses zu beurteilen, braucht es interdisziplinäre Teams, in denen die einzelnen Mitglieder über ein geschultes Auge verfügen. Für Fachpersonen gibt es beispielsweise paxisnahe Tools wie das HEB, damit sie Risiken für Kinder früh erkennen und richtig handeln können.

Mandy Falkenreck: Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Kindesschutzfälle auf gewalthaften Ereignissen beruhen und dass es nicht immer automatisch um Misshandlung geht. Oftmals sind es einfach sehr ungünstige Lebensbedingungen, die längerfristig zu Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten führen. Unter anderem gibt es gerade im Zusammenhang mit der Digitalisierung ein besonderes Phänomen: So werden immer mehr Kleinkinder im psychiatrischen Kontext vorstellig, weil sie eine sehr geringe Frustrationstoleranz zeigen und eine ausgeprägte Bildschirm-Abhängigkeit aufweisen. Dieses Verhalten wiederum kann darauf hindeuten, dass die Bezugspersonen das Kind häufig mit dem Handy beschäftigen, statt sich ihm zuzuwenden und es zu fördern.

Mandy Falkenreck

Dozentin und Co-Institutsleiterin a.i am IFSAR Institut für Soziale Arbeit und Räume der OST, Leiterin des CAS Brennpunkt Kindesschutz, der in Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum durchgeführt wird und bereits seit 20 Jahren besteht

Miroslav Cuskic

Dozent am ISAL Institut für Soziale Arbeit im Lebensverlauf der OST, Leiter des CAS Kindes- und Erwachsenenschutz sowie des CAS Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag



Kindeswohlgefährdungen entstehen also häufig aus Überforderung. Aber gibt es nicht auch Eltern, die Gewalt ganz bewusst als Erziehungsmassnahme anwenden?


Mandy Falkenreck:
 Ein Blick auf die Geschichte zeigt: Der Konsens darüber, dass Kinder ein Recht auf Schutz und eine unversehrte Kindheit haben, ist noch relativ jung. Die «strenge Hand» gehörte in der Schweiz, wie in anderen Ländern auch, lange zur Erziehung dazu. Teils sind entsprechende Überzeugungen noch immer in den Köpfen verankert, und sie erhalten durch ein retraditionalisiertes Familienbild sogar Aufwind.

Miroslav Cuskic: Meist ist es aber schon so, dass es aus einer Ohnmachtssituation heraus zu Gewalt kommt. Die Familien geraten durch belastende Umstände in eine Art Negativspirale, in der sich alle gegenseitig hochschaukeln. Um es am Handy-Beispiel zu veranschaulichen: Das Kind verlangt ständig nach dem Bildschirm und möchte das Gerät nicht mehr hergeben. Will man es ihm wegnehmen, wehrt es sich und schlägt um sich, die Eltern schlagen zurück, alles gerät ausser Kontrolle. Oft zeigen sich dann im ganzen System Auswirkungen. Zum Beispiel auch in der Schule, wo das Kind möglicherweise randaliert, weil es zuhause Probleme hat.  

Mandy Falkenreck: Diese Spirale, die sich in den Familien erzeugt und zu dieser Überforderung führt, ist sowohl für die Kinder als auch für deren Eltern sehr belastend. Wir wissen, dass solche Situationen in den meisten Fällen nicht aus dem Jetzt entstehen, sondern sich durch ungünstige Umstände mit der Zeit akzentuieren und dazu führen, dass Eltern körperliche und psychische Gewalt anwenden.  Anders ist es bei sexualisierter Gewalt. Hier geht es von Anfang an um Dominanz, Übermacht und das Ausnutzen kindlicher Abhängigkeit. Das heisst, es steht von Beginn weg eine gezielte Absicht dahinter. Diese Form der Misshandlung wird auch in keiner Weise vom sozioökonomischen Status beeinflusst. Sie kommt in allen Schichten gleichermassen vor.

 

Ein Blick auf die Geschichte zeigt: Der Konsens darüber, dass Kinder ein Recht auf Schutz und eine unversehrte Kindheit haben, ist noch relativ jung. Die «strenge Hand» gehörte in der Schweiz, wie in anderen Ländern auch, lange zur Erziehung dazu.

Mandy Falkenreck

 

Ob vorsätzlich oder unbewusst: Sind Kinder einer bestimmten Altersgruppe besonders gefährdet, Gewalt zu erleben?


Mandy Falkenreck: 
Gewalt kann alle Altersgruppen betreffen. Jedoch sind Kinder in den ersten Lebensjahren – allen voran Säuglinge – besonders vulnerabel. Sie können sich noch nicht äussern und sind in kein System eingebunden. Das heisst, sie bewegen sich vorwiegend im Haushalt, in dem sie aufwachsen. Entsprechend schwierig ist es, Gefährdungssituationen zu erkennen. Es mag sein, dass betroffene Kinder vereinzelt im öffentlichen Raum auffallen, etwa auf dem Spielplatz. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass jemand aufgrund dessen eine Gefährdungsmeldung macht. Erst mit dem Eintritt in eine Kita oder in den Kindergarten besteht die Chance, näher hinzuschauen. Davor können Säuglinge und Kleinkinder zuhause teils massiver Gewalt ausgesetzt sein, ohne dass es jemand bemerkt. Wenn man bedenkt, dass gerade die ersten Lebensjahre für die Entwicklung eines Kindes sehr entscheidend sind, wiegt das besonders schwer.

In der Schweiz wird die gewaltfreie Erziehung ab 1. Juli gesetzlich verankert. Was ändert sich dadurch?


Miroslav Cuskic: 
Vorab gilt es zu erwähnen, dass es dabei nicht um ein komplett neues Gesetz geht. Es handelt sich um einen zusätzlichen Artikel im schweizerischen Zivilgesetzbuch, der statuiert, dass Kinder ohne Gewalt erzogen werden sollen. Diese Gesetzeserweiterung bringt zwar keine Strafnorm mit neuen Sanktionsmassnahmen mit sich, doch sie hat eine wichtige Signalwirkung. Nicht zuletzt kann diese Änderung dazu beitragen, dass die Politik mehr in die Prävention und Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen investiert.

Mandy Falkenreck: Fachpersonen erhalten mit diesem neuen Artikel eine entscheidende Argumentationsgrundlage. Sie können nun klar aufzeigen, dass Gewalt nicht toleriert wird, weil sie der Entwicklung des Kindes nachweislich schadet. Bisher war das häufig mit Diskussionen verbunden, weil gewisse Eltern den Einsatz von Gewalt rechtfertigen.

 

Diese Gesetzeserweiterung bringt zwar keine Strafnorm mit neuen Sanktionsmassnahmen mit sich, doch sie hat eine wichtige Signalwirkung. Nicht zuletzt kann diese Änderung dazu beitragen, dass die Politik mehr in die Prävention und Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen investiert.

Miroslav Cuskic

 

 

Manche Eltern fragen sich jetzt möglicherweise, ob ein Klaps auf den Po oder eine Ohrfeige auch verboten ist. Wie verhält es sich damit?


Mandy Falkenreck:
 Selbstverständlich kommt es immer auf den Kontext an. Aber meist passieren diese Handlungen nicht nur einmal. Hinter einem Klapps verbirgt sich oft eine Haltung von Macht und Überlegenheit gegenüber dem Kind. Auch vermeintlich harmlose Gewalt verändert die Beziehung zwischen Eltern und Kind nachhaltig und haftet im Gedächtnis des Kindes. Die Gesetzesanpassung stellt klar, dass eine gewaltfreie Erziehung ein Grundsatz ist und dass Erziehungsmassnahmen wie Ohrfeigen oder Erniedrigungen als Gewalt zählen und somit nicht mehr zulässig sind. Das wird bei Eltern ein Stück weit für Verunsicherung sorgen, aber durch neue, niederschwellige Beratungsangebote entsteht auch wieder Orientierung. Erfahrungen aus anderen Ländern – zum Beispiel aus Deutschland – zeigen, dass die Gewalt in der Erziehung zurückgeht, wenn sie vom Staat nicht toleriert wird.

 

Es ist enorm wichtig, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Lage einzuordnen. Sie müssen wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich wenden können, wenn sie Gewalt erfahren.

Mandy Falkenreck

 

 

Wird Gewalt an Kindern in der Gesellschaft noch zu sehr bagatellisiert und möglicherweise auch als Privatangelegenheit betrachtet? Und führt das auch dazu, dass Personen aus dem näheren Umfeld nicht eingreifen?


Miroslav Cuskic: 
 Viele befürchten, sie könnten Eltern zu Unrecht beschuldigen oder Familien zerstören. Das führt dazu, dass Nachbarn schweigen, obwohl sie Gewalt an Kindern tagtäglich mitbekommen oder dass Lehrpersonen zu lange zögern. Diese Hemmungen sind nachvollziehbar, denn Meldungen können Folgen haben und im Extremfall die Trennung einer Familie bewirken. Gleichzeitig ist wichtig zu betonen, dass die KESB immer zum Ziel hat, die Familie zu stärken und die Eltern so zu unterstützen, dass sie für das Wohl ihrer Kinder sorgen können. Ausserdem führt nicht jede Meldung gleich zu Massnahmen, sondern zunächst auch oft nur zu einem Gespräch. Während meiner Zeit bei der KESB meldeten sich häufig Personen, die ihre Beobachtungen deponieren wollten, ohne sofort eine offizielle Meldung zu machen. Teilweise ermutigten wir sie, direkt das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Das ist ungewohnt und herausfordernd, aber – wie sich in zahlreichen Fällen zeigt – auch sehr wertvoll: Denn viele Eltern sind dankbar, wenn andere ihre Überforderung wahrnehmen und auch empfänglich für Unterstützung.  

Wie gelingt es, auch mit Kindern und Jugendlichen selbst ĂĽber Gewalt zu sprechen, sodass sie sich im Ernstfall jemandem anvertrauen?


Mandy Falkenreck: 
Es ist enorm wichtig, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Lage einzuordnen. Sie müssen wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich wenden können, wenn sie Gewalt erfahren. Zudem ist die Schulung von Fachpersonen entscheidend. Denn Gewalt ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Der CAS Brennpunkt Kindesschutz knüpft genau hier an. Fachpersonen, die in unterschiedlichen Kontexten mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, lernen, Situationen richtig einzuschätzen, mit Betroffenen das Gespräch zu suchen und notfalls weitere Schritte einzuleiten. Dieses Know-how vermittelt auch Sicherheit, angemessen zu reagieren und es nimmt die Angst, vorschnell einzugreifen.  

Miroslav Cuskic: Kinder neigen dazu, sich nicht zu äussern oder die Situation allenfalls zu verharmlosen und zu überspielen – häufig aus Scham, Loyalitätskonflikten oder der Angst vor Folgen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sie spüren, dass man ihnen vertraut und dass auch sie dem Gegenüber vertrauen können.  

CAS Brennpunkt Kindesschutz

Gefährdungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und adäquate Unterstützung einzuleiten, ist eine komplexe Aufgabe. Der CAS Brennpunkt Kindesschutz vermittelt Handlungskompetenzen, um die Lebensbedingungen betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien nachhaltig zu verbessern. Dieser Zertifikatskurs richtet sich an alle Fachpersonen, die alltäglich mit Kindern, Jugendlichen und/oder Familien zusammenarbeiten.

CAS Kindes- und Erwachsenenschutz

In der Praxis sehen sich Mitarbeitende des Kindes- und Erwachsenenschutzes nebst herausfordernden Situationen und komplexen Fragestellungen auch mit divergierenden Erwartungen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen konfrontiert. Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutz vermittelt hilfreiche Kompetenzen, um mit diesen Spannungsfeldern umzugehen. Dieser Zertifikatskurs richtet sich an alle Fachpersonen, die alltäglich im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes arbeiten.

CAS Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag

Zweifellos bietet die besondere Ausgangslage des gesetzlichen Auftrags Chancen für die Sozialarbeit, aber auch Risiken oder zumindest Fallstricke. Dazu gehört beispielsweise die Diskrepanz zwischen agogischen und rechtlichen Logiken. Der CAS Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag ermöglicht eine praxisnahe Auseinandersetzung mit den Themen «Sozialhilfe», «Kindes- und Erwachsenenschutz» sowie verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Zur Zielgruppe dieses Zertifikatskurses gehören Fachpersonen aus der Sozialen Arbeit sowie Personen mit praktischer Erfahrung in öffentlichen Sozialämtern, Sozialdiensten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Berufsbeistandschaften oder in der Opferhilfe.