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Hole dir bis 2025 deinen FH-Titel

Nachträglicher Erwerb des FH-Titels NTE: Wer berechtigt ist und wie es richtig geht.

Die Abschlüsse der Vorgängerschulen von Fachhochschulen wie HTL und HWV sind den heutigen FH-Abschlüssen gleichgestellt. Beim Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation (SBFI) kann unter bestimmten Voraussetzungen der nachträgliche Erwerb des FH-Titels (NTE) beantragt werden. Wer auf diesem Weg den FH-Titel erworben hat, kann seit 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen. Das kann beispielsweise den Zugang zu einer Weiterbildung an einer Hochschule vereinfachen. Die Frist für den NTE läuft Ende 2025 ab, danach können keine FH-Titel mehr nachträglich erworben werden. Die altrechtlichen Titel bleiben weiterhin geschützt. Inhaber folgender Diplome können mit einem Formular (siehe nächste Seite) den FH-Titel beim SBFI beantragen: 

• einer anerkannten Ingenieurschule HTL 

• einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV 

• einer Höheren Fachschule für Gestaltung HFG 

• einer Höheren Hauswirtschaftlichen Fachschule HHF 

• der Hotelfachschule Lausanne EHL (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999, 2000). 

Bitte wende dich bei Fragen an FH SCHWEIZ: Telefon 043 244 74 55 oder titelumwandlung@fhschweiz.ch. 

Auch die Inhaber der Diplome aus den folgenden Fachbereichen können einen nachträglichen Titelerwerb beantragen: Soziale Arbeit, Musik, Theater & bildende Künste, Angewandte Linguistik, Angewandte Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährungsberatung, Pflege. 

Für diese Fachbereiche gelten spezifische Anforderungen. Weitere Informationen und die Gesuchsformulare für die Beantragung des Fachhochschultitels findest du unter www.gsk-titel.ch. Oder du wendest dich direkt an das SBFI: nte-fh@sbfi.admin.ch 

Wichtigste Fragen und Antworten zum nachträglichen Erwerb des FH-Titels 

Wie lange dauert das Verfahren zum nachträglichen Erwerb des FH-Titels? 

Normalerweise dauert das Verfahren rund vier Monate. Es kann aber ein Eilverfahren beantragt werden. Dafür muss im Begleitbrief der Grund angegeben werden. 

Was muss eingereicht werden?

• Diplome und Arbeitszeugnisse als beglaubigte Kopie 

• Gesuchsformular 

• Nachweis der eingezahlten Bearbeitungsgebühr 

Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr? 

Die Gebühr für den Erwerb des FH-Titels beträgt 100 Franken. Weitere Infos zu den Fachbereichen: www.fhschweiz.ch/nte

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