Für eine Hochschulweiterbildung, die allen qualifizierten Teilnehmenden offensteht

Es ist wichtig, dass Zulassungsbedingungen für Weiterbildungen an Fachhochschulen definiert sind. Allerdings ist von Quoten dringend abzusehen, denn das wäre gegen das Prinzip der Durchlässigkeit.

Fachhochschulen bieten verschiedene Formen von Weiterbildungen an. Es gibt das Certificate of Advanced Studies (CAS), das Diploma of Advanced Studies (DAS), den Master of Advanced Studies (MAS) oder den Executive Master of Business Administration (EMBA). Diese Weiterbildungsangebote wurden nach der Bologna-Reform eingeführt und dauern meist zwischen einem halben Jahr und drei Jahren. Es handelt sich dabei um berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme.

Zulassungsbedingungen 

Für die Zulassung zu Weiterbildungen an Fachhochschulen ist in der Regel ein Bachelor- oder Master-Abschluss an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschule erforderlich. Die Fachhochschulen können jedoch auch für einzelne Programme restriktivere Zulassungsbedingungen definieren oder Programme für weitere geeignete Bewerberinnen  und Bewerber öffnen (sogenannte «Sur Dossier»-Aufnahmen). Insbesondere können Personen zugelassen werden, wenn sie über einen Abschluss der Höheren Berufsbildung verfügen. Dabei müssen die zugelassenen Personen über ausreichend Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld und über die für das Weiterbildungsprogramm angemessenen wissenschaftlichen Kenntnisse verfügen. Jede Hochschule legt für ihre CAS-, DAS- und MAS-Angebote die spezifischen Zulassungsmodalitäten fest.

Durchlässigkeit muss sein

Die Durchlässigkeit generell aus der Berufsbildung ist wichtig und bereichernd. Entsprechend war die Weiterbildung an Fachhochschulen schon immer offen gegenüber den Absolventinnen und Absolventen aus der (Höheren) Berufsbildung. Ausserdem wurde mit Beginn des Jahres 2020 die potenzielle Wettbewerbsverzerrung durch Doppelabschlüsse behoben: Die Hochschulen verzichten auf Angebote, bei denen vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen direkt mit der Vergabe eines Weiterbildungsabschlusses einer Hochschule wie etwa eines CAS, DAS oder MAS gekoppelt werden. Weiterbildungen an Fachhochschulen müssen aber weiterhin offen gegenüber Personen aus der Höheren Berufsbildung (Tertiär B) sein. Von Quoten bei der Zulassung von Nicht-Hochschulabsolvent/innen ist dringend abzusehen (siehe auch Gastkommentar rechts). Gemäss HFKG kann der Hochschulrat Vorschriften über die Weiterbildung in Form von einheitlichen Rahmenvorschriften erlassen. Das von swissuniversities erarbeitete Eckwertepapier zur Hochschulweiterbildung wird Ende November in der Schweizerischen Hochschulkonferenz behandelt.

BORSCHÜRE ZUM THEMA

FH SCHWEIZ hat eine Broschüre zum Thema Weiterbildung erstellt. Diese soll die Wichtigkeit der Weiterbildung im Allgemeinen, auch on the Job und im Speziellen aus Sicht der Fachhochschul-Absolventen, des Arbeitsmarktes und der Fachhochschulen hervorheben. Sie soll aber auch aufklären und einen verständlichen Überblick schaffen. 

Weitere Informationen und Bestellung der Broschüre

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