Verordnung lässt zu wünschen übrig

Die Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen ist nun seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Sie regelt unter anderem die Zulassungen zum Studium an den Hochschulen und ihren Stufen – und vor allem auch zwischen den verschiedenen Hochschultypen. Während in der Vernehmlassung einzelne Punkte von FH SCHWEIZ berücksichtigt wurden, sind andernorts leider keine Verbesserungen erzielt worden.

Drei Punkte hebe ich hier hervor, die aufzeigen, dass gerade in Sachen Durchlässigkeit teils erhebliche Mängel bestehen bleiben:

  1. Wenn Absolventen eines FH-Bachelor an einer Uni ein Masterstudium angehen wollen, darf die Uni als Auflage zusätzlich bis zu 60 Credits (ein ganzes Jahr!) verlangen. Das ist klar zu viel und eine Diskriminierung der FH-Bachelor. Wie gemäss Konkordanzliste und in der Praxis oft verlangt, sollten 30 ECTS als Zulassung genügen. Diese Zusatzanforderungen sollen auch während des Masterstudiums absolviert werden können, anstatt dass sie bereits vorher erbracht sein müssen. So, wie das beim Doktoratsstudium festgelegt wurde. Hier wurde unsere Forderung umgesetzt.

  2. Schade finde ich weiter, dass in der neuen Verordnung die beiden Titel von Bachelor of Law und Master of Law von Fachhochschulen nicht mehr vergeben werden dĂĽrfen.

  3. Die Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass Kooperationsmöglichkeiten zwischen Unis und FHs für den dritten Zyklus angeboten werden. Allerdings braucht es dazu auch eine Öffnung der universitären Hochschulen. Eine Verordnung alleine nützt noch nichts. Die besten FH-Master sollen in Kooperation mit einer Uni den Zugang zum Doktorat wirklich erhalten, was leider in der Praxis längst nicht immer der Fall ist.

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