Mehr Handlungsspielraum und Flexibilität für Innosuisse

Die Beitragsverordnung von Innosuisse wird einer Totalrevision unterzogen. Dafür wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Ziel der Revision ist die Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse. FH SCHWEIZ begrüsst in der Stellungnahme die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse. Massnahmen, welche Projekte von Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützen, sind zu fördern.

Worum geht es?

Innosuisseist die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Innosuisse hat zur Aufgabe die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Der Verwaltungsrat von Innosuisse hat die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse für ein Vernehmlassungsverfahren freigegeben. Die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse enthält die auf Verordnungsstufe notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) im Bereich Innovationsförderung. Zum Beginn des Vernehmlassungsverfahrens war die Revision des FIFG im Parlament bis auf eine letzte Differenz fertig beraten. Das Parlament einigte sich in der Wintersession auf die Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten gemäss Vorschlag des Bundesrates (40-60%).

Was sind die Ziele & der Inhalt der Revision?

Übergeordnetes Ziel der Revision ist die Förderung von Innovation zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft. Zusätzlich zu den Anpassungen aufgrund der Revision des FIFG nimmt die Vorlage Anpassungsbedarf an der Beitragsverordnung Innosuisse auf, der sich in den ersten Jahren operativer Tätigkeit von Innosuisse in einigen Bereichen gezeigt hat. Dies ist beispielsweise auch das Innovationsmentoring. Die einzelnen Ziele der revidierten Bestimmungen ergeben sich aus der FIFG-Revision:

 

  • Flexibilität bei der Förderung von Innovationsprojekten
    → Neue Bandbreite Beiträgen der Umsetzungspartner an Innovationsprojekte von 40-60 %

  • Förderung von Jungunternehmen mit Innovationsprojekten
    → direkte Beiträge an Jungunternehmen und für KMU (als Ersatz für ausfallende EU-Förderungen)

  • Stärkung des Start-up Ă–kosystems und des wissenschaftsbasierten Unternehmertums
    → Förderung von Akteuren, welche die Gründung und den Aufbau von Jungunternehmen unterstützen

  • Förderung hochqualifizierter Personen im Bereich Innovation
    → Gastaufenthalte zum Erwerb von Kompetenzen in der Praxis oder in der Wissenschaft

  • Förderung des Wissens- und Technologietransfers
    → Massnahmen zur Klärung von Fragen des geistigen Eigentums & Überarbeitung der Konzepte zu den bestehenden Instrumenten des Innovationsmentorings

  • internationale Zusammenarbeit im Bereich Innovationsförderung
    → Konkretisierung der neue Bestimmung im FIFG zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Innovation

 

Was ist die Haltung von FH SCHWEIZ zur Revision?

Fachhochschulen sind sehr daran interessiert, viele Projekte mit der Wirtschaft zusammen realisieren zu können. Massnahmen, welche Projekte von Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützen, sind zu fördern. 2020 waren bei Innosuisse 50 Prozent der an Innovationsprojekten beteiligten Forschungs-partner Fachhochschulen. Als Dachverband aller Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschu-len begrüssen wir die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse. Es ist sinnvoll die Finanzie-rungs-Kriterien flexibler auszugestalten. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die neue Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten von 40-60 Prozent.

 

>> Mehr Informationen zur Stellungnahme der FH SCHWEIZ zur Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse

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