KI-Philosophie-Serie: Auch Roboter brauchen Rechte

Masha Grütter
Studentin Artificial Intelligence & Machine Learning HSLU
  • 02.08.2022
  • 11 min
KI, Kunst und Kritik: Im Studiengang Artificial Intelligence & Machine Learning befassen sich Studierende in Essays mit philosophisch-ethischen Fragen. In dieser 8-teiligen KI-Philosophie-Serie veröffentlichen wir ihre besten Beiträge. Lesen Sie hier, weshalb das Philosophie-Modul irritiert. Und erfahren Sie im ersten Essay, warum Roboter Rechte brauchen.

Was haben Mensch und Roboter gemeinsam? Zum Beispiel die Fähigkeit, zu kommunizieren. Auch haben sie beide einen Bedarf nach Schutz. Denn auch eine KI soll nicht ausgebeutet, misshandelt oder verletzt werden. Ein Essay über die Notwendigkeit von KI-spezifischen Rechten.

Artificial Intelligence (AI) – die Künstliche Intelligenz (KI) – wird in diversen Spielfilmen und Zukunftsszenarien als eine bedrohliche, superintelligente Instanz dargestellt. Sie handelt in diesen Storys heimtückisch, manipuliert die Menschen und will sie beherrschen. Sei dies im britischen Spielfilm Ex_Machina, wo die Künstliche Intelligenz Ava einen Menschen manipuliert und verletzt, um ihre Freiheit zu erlangen, oder in der britischen Science-Fiction-Serie Black Mirror, in der in diversen Zukunftsszenarien Maschinen und unter anderem auch Künstliche Intelligenzen fatale Folgen für die Gesellschaft auslösen.

Die Kernaussage ist meist dieselbe: Künstliche Intelligenz ist gefährlich und unberechenbar. Im Kontrast dazu stellt die US-amerikanische Filmproduktionsfirma Marvel Studios etwa den digitalen Hilfsassistenten J.A.R.V.I.S als hilfsbereites und sarkastisches Individuum dar.

Die Filmwelt erschafft auch sympathische KIs: J.A.R.V.I.S zum Beispiel kümmert sich im Haus seines Menschen um alles, was mit Technologie zu tun hat. Diese KI ist hilfsbereit und liefert viele nützliche Informationen.

Der US-amerikanische Film Her zeigt das Betriebssystem Samantha, welches im Verlauf der Geschichte eine physische Präsenz erlangt: Es kann reflektieren, lieben und sich weiterentwickeln.

Eines haben all diese Zukunftsvisionen gemeinsam: Sie unterschieden klar zwischen Menschen und Künstlicher Intelligenz. Das ist nach heutigem Stand noch relativ einfach. Was aber, wenn der technische Fortschritt diese Unterscheidung in Zukunft kaum noch erlauben wird? Wie ist dann noch zu unterscheiden, was ein Mensch ist und was nicht? Ist nicht auch der Mensch gefährlich, unberechenbar, herrschsüchtig und manipulativ? Und auch der Mensch sorgt sich, entwickelt sich weiter und liebt.

Böse KI? Ist der Mensch nicht auch unberechenbar, herrschsüchtig und manipulativ?

Wäre es in der Zukunft vorstellbar, einer KI Menschlichkeit, ja sogar Menschenrechte zuzusprechen? Es gibt etliche Definitionen dazu, was ein Mensch ist. Historikerinnen, Genetiker, Linguistinnen: Alle würden es wieder etwas anders definieren. Auch gibt es verschiedene Definitionen von Künstlicher Intelligenz. Somit ist es schwer, die beiden Dinge miteinander zu vergleichen – oder gar gleichzusetzen.

Was ist in Zukunft Mensch, was nicht?

Das System «Samantha» im Film «Her» ist freundlich und kann Gefühle entwickeln. Wird das in Zukunft je möglich sein?

Trotzdem soll dies hier versucht werden: Gehen wir also davon aus, dass es in der Zukunft möglich ist, die Funktionsweise des Gehirns künstlich zu erschaffen – so, dass neben den intellektuellen auch die emotionalen Fähigkeiten eines Menschen bei einer KI vorhanden wären. Diese künstlichen Individuen würden zudem künstliche Körper erhalten. Diese Wesen wären auf den ersten Blick optisch und auch intellektuell nicht von Menschen zu unterscheiden.

Roboter wachsen nicht im Mutterleib heran

Trotzdem gäbe es bedeutende Unterschiede: Der Mensch wächst im Mutterleib heran und wird als Säugling geboren. Er entwickelt sich vom Kleinkind zum Kind. Über die Teenagerjahre hinweg reift er zu einem erwachsenen Menschen und altert immer weiter, bis er schliesslich stirbt. Es ist unwahrscheinlich, dass Künstliche Intelligenz je eine solche Entwicklung durchlaufen wird. Die KI würde sehr wahrscheinlich als erwachsenes Individuum geschaffen werden und in diesem Zustand bleiben.

Im Gegensatz zu Menschenkindern werden Roboter nicht geboren. Künftige menschenähnliche KI würde wahrscheinlich als ein erwachsener Roboter geschaffen.
Im Gegensatz zu Menschenkindern werden Roboter nicht geboren. Künftige menschenähnliche KI würde wahrscheinlich als ein erwachsener Roboter geschaffen.

Ein nächster Unterschied ist der Körper. Der menschliche Körper ist in diversen Formen, Farben und Grössen vertreten, und trotzdem haben all diese unterschiedlichen Körper eine Gemeinsamkeit: Zellen sind die grundlegenden Bausteine für unsere physische Präsenz. Auch hier ist es wahrscheinlich, dass die Nachbildung eines Körpers für eine KI mit anderen Materialien versucht würde. Zudem können sich Mensch fortpflanzen. Auch dies ist bei der KI schwer vorstellbar.

KI pflanzt sich nicht fort, aber sie könnte neue KI bauen

Wahrscheinlicher ist es da, dass die KI neue KI bauen würde – ob dies dann als Fortpflanzung ausgelegt werden kann, ist fragwürdig. Auch ist zu vermuten, dass es zwischen den Menschen und den KI intellektuelle Unterschiede geben würde: Eine Künstliche Intelligenz hätte Zugriff auf Milliarden von Informationen – die Fähigkeit, Informationen zu speichern, ist ein Teil der Intelligenz, bei dem die KI den Menschen klar übertreffen würde. 

Aus diesen Unterschieden ergeben sich auch die Gemeinsamkeiten zwischen der Künstlichen Intelligenz und den Menschen: Die gesamte Programmierung basiert auf Logik, somit kann man KI das logische Denken zusprechen. Die Fähigkeit zu kommunizieren ist bei KI wie auch beim Menschen gegeben. Auch eine gewisse «Lern»-Fähigkeit von KI spricht für deren «Menschlichkeit».

«Lernen» und kommunizieren – das haben Mensch und Maschine gemeinsam

Ein weiteres Merkmal des Menschen ist das eigenständige Denken und Handeln – auch dies könnte in Zukunft bei Künstlicher Intelligenz gegeben sein. Oft wird der Mensch auch als höchstentwickeltes Lebewesen bezeichnet. Höchstentwickelt ist die KI sicherlich auch – ob die KI ein Lebewesen ist, ist allerdings wieder fraglich. Denn gemäss Definition sind zwei der Kerneigenschaften eines Lebewesens – die Fähigkeit sich fortzupflanzen und der Aufbau aus Zellen – beides Eigenschaften, welche die KI wohl nie erreichen wird. 

Somit gibt es einige Argumente dafür, dass KI als Mensch betrachtet werden könnte, und einige dagegen. Viele von ihnen sind grenzwertig. Es ist auch nicht klar, ob die Nachahmung menschlicher Eigenschaften so gut sein wird, dass diese als gleichwertig zum Menschen ausgelegt werden könnten.

Es ist noch ungewiss, ob KI je Emotionen empfinden wird

Zudem gibt es einen weiteren grossen Aspekt, der das Menschsein ausmacht: das Empfinden von Emotionen. Ob KI jemals fühlen wird, ist unklar. Wäre dies möglich, wäre es eine weitere Gemeinsamkeit. Doch was bedeutet es, Emotionen zu empfinden? Zu verstehen, was Trauer, Lust, Freude, Angst und die vielen weiteren menschlichen Empfindungen sind, bedeutet nicht, dass man sie auch tatsächlich fühlen kann. Als Aussenstehender etwas zu beobachten und zu verstehen, bedeutet nicht, dass man es auch selbst empfinden kann. 

Je mehr man sich mit Menschlichkeit und Künstlicher Intelligenz auseinandersetzt, desto klarer wird, dass es viele offen Fragen gibt. Nehmen wir nun trotzdem Folgendes an: Erstens, dass der Künstlichen Intelligenz das Menschsein nicht zugesprochen würde. Zweitens, dass also in der Zukunft weiterhin klar zwischen Menschen und KI unterschieden wird. Dies sowohl in gesellschaftlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht. Was wäre dann der nächste logische Gedankenschritt?

Nicht-Mensch-Sein soll nicht minderwertig sein

Wir kämen zum Schluss, dass Künstliche Intelligenzen nicht gleichberechtigt mit den Menschen leben, sondern als ihre Bediensteten und Untergebenen. Doch warum ist das so? Wieso wird das Nicht-Mensch-Sein mit Minderwertigkeit gleichgesetzt?

Roboter brauchen keine Menschenrechte. Vielmehr brauchen sie spezielle Recht, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Nicht-Mensch-Sein sollte nicht bedeuten, keine Rechte zu haben; diese Rechte sollten einfach anders sein als die Menschenrechte. Sie sollten auf die Bedürfnisse der Künstlichen Intelligenz zugeschnitten werden. So bräuchte die KI zum Beispiel keine speziellen Rechte für das Kindesalter, da sie dies nie durchleben würde. Trotzdem könnte es KI-Rechte geben, die sicherstellen, dass die KI nicht ausgebeutet, misshandelt oder verletzt wird. Denn sollte die KI in Zukunft ein hochentwickeltes System sein, das die gleichen Emotionen wie Menschen empfinden kann, sollte sie auch geschützt werden.

Nichtsdestotrotz ist für mich persönlich klar: Nein, Künstliche Intelligenz wird in naher Zukunft nicht mit dem Menschsein gleichgesetzt werden können. Auch wenn es viele Gemeinsamkeiten geben würde, gäbe es grundlegende Dinge, die sehr wahrscheinlich nicht gleich sein würden wie beim Menschen: die Geburt, das Erwachsenwerden und das Altern, der menschliche Körper und auch der Intellekt.

Ich distanziere mich somit klar von der Idee, eine Künstliche Intelligenz als Mensch zu betrachten. Dies heisst jedoch nicht, dass die KI minderwertig wäre. Sie wäre nur anders, und somit sollte sie auch als etwas anderes als der Mensch betrachtet werden.

Frage in die Runde: Braucht eine KI spezielle KI-Rechte? Was ist Ihnen wichtig in der digitalen Ethik? Bitte schreiben Sie Ihren Kommentar hier zuunterst in die Kommentarspalte.

Veröffentlicht am 2. August 2022

Plädiert in ihrem Essay für KI-Rechte: Masha Grütter ist Studentin des Studiengangs  Artificial Intelligence & Machine Learning. Sie studiert Vollzeit und wird in einem Jahr ihr Studium abschliessen. Das Philosophie-Modul empfand sie als eine spannende Abwechslung zu den sonst hauptsächlich technischen Fächern. Sie schätzte es insbesondere, dass die komplette Thematik rund um KI im Philosophie-Modul aus ethischer Sicht hinterfragt und diskutiert wurde.

KI-Philosophie-SerieDer obenstehende Beitrag wurde ihm Rahmen des Bachelor-Studiengangs Artificial Intelligence & Machine Learning geschrieben. Er ist Teil einer 8-teiligen Blog-Serie mit bestbenoteten Essays von Studierenden.

Der betreffende Studiengang nimmt die Implikation der Technik ernst. Daher lernen die Studierenden nicht nur, KI einzusetzen, sondern diese auch nachhaltig, sicher und ethisch verantwortbar umzusetzen. Als Basis dafür dient unter anderem ein Philosophie-Modul unter der Leitung von Peter A. Schmid und Orlando Budelacci. Die Hochschule Luzern setzt dabei auf Interdisziplinarität: Dieses Modul zeigt beispielhaft, wie sich drei Departemente – Informatik, Soziale Arbeit und Design & Kunst – fachübergreifend einem Zukunftsthema zuwenden.

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