Für einen besseren Zugang zur Therapie

Katja Iseli
Vorstand | FH SCHWEIZ
  • 21.11.2019
  • 2 min
Die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie begrüssen wir – nur die Therapiedauer löst Bedenken aus.

Der Fachbereich der Angewandten Psychologie ist ein bedeutender Teil der Fachhochschulwelt. Er leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

Mit der angestrebten Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) soll nun der Zugang zur Psychotherapie erleichtert werden. FH SCHWEIZ hat im Rahmen der Vernehmlassung kürzlich eine Stellungnahme eingereicht, in der unser Verband die Ziele der Neuregelung unterstützt: Zugelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen auf ärztliche Anordnung hin alle psychotherapeutischen Leistungen selbstständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Dies verbessert nicht nur den Zugang zur Psychotherapie, sondern baut auch Hürden in der Versorgung psychisch kranker Menschen ab. Zudem wird die Qualität der Leistungserbringung verbessert. 

Der im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Beschränkung auf 30 Sitzungen sowie der stufenweisen Anordnung von je 15 Sitzungen steht FH SCHWEIZ hingegen kritisch gegenüber. Das zusätzliche klinische Jahr soll zudem bereits während der Weiterbildung und auch unter Leitung einer anerkannten Psychotherapeutin beziehungsweise eines Psychotherapeuten absolviert werden können. Dies auch, damit Ausbildungsplätze langfristig gesichert sind und der Nachwuchs durch adäquate Fachpersonen ausgebildet wird. Dies könnte allenfalls durch eine Praxisassistenz analog den Ärzten mit Verrechenbarkeit in der OKP umsetzbar sein. Die zukünftige Situation von angestellten Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist in der Vorlage unklar. Es braucht weiterhin die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in einem Anstellungsverhältnis zu erbringen.

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