Datenschutz bei Bewerbungen: Was gilt und wie wird er aktuell umgesetzt?

  • 25.02.2026
  • 8 min
Bewerbungen enthalten viele personenbezogene Daten. Wie gut sind diese Daten eigentlich geschützt? Was bedeutet das für Bewerbende und Arbeitgeber? Und ginge es auch ohne heikle Daten im Bewerbungsprozess?


Warum ist Datenschutz bei Bewerbungen wichtig?

Jedes Jahr versenden Jobsuchende in der Schweiz insgesamt mehrere Millionen Bewerbungen. Bewerbungsunterlagen enthalten unglaublich viele personenbezogene Daten. Von Namen und Kontaktdaten ĂĽber Geburtsdatum und -ort bis zu exakten Angaben darĂĽber, wer wann wo in die Schule ging. All dies sind per Gesetz schĂĽtzenswerte Angaben.

FĂĽr Bewerbende

  • Schutz der Privatsphäre: Viele der Daten in Bewerbungsunterlagen sind nicht dafĂĽr bestimmt, dass diverse Personen darauf Zugriff haben.

  • Schutz vor Missbrauch und Betrug: Gelangen Lebensläufe oder Zeugnisse an Unbefugte, könnte Identitätsdiebstahl, Phishing oder Fake-Stellenangebote drohen.

  • Fairness im Auswahlprozess: Unternehmen sollen nur Informationen erheben, die fĂĽr die Stelle wirklich relevant sind. Das hilft, der Diskriminierung vorzubeugen.


FĂĽr Unternehmen

  • Rechtliche Sicherheit: Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG), das am 1. September 2023 in der Schweiz in Kraft trat. Bei Verstoss drohen Bussen bis zu 250’000 Franken. Haftbar sind natĂĽrliche Personen, nicht Unternehmen.

  • Vertrauen aufbauen: Der Umgang mit sensiblen Daten wirkt sich auf dein Arbeitgeberimage aus. Giltst du als vertrauenswĂĽrdig, bewerben sich Menschen eher.


Welche heiklen Daten enthalten Bewerbungen?

Bewerbungsunterlagen sind wahre Datenschätze. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen zwei verschiedenen Datenkategorien:

  • Personenbezogene Daten
    • Name
    • Adresse
    • Geburtsdatum
    • AHV-Nummer
    • Foto
    • Besondere Merkmale

  • Besonders schĂĽtzenswerte Daten
    • Religiöse und ethnische Zugehörigkeit
    • Politische/weltanschauliche Ansichten
    • Gewerkschaftszugehörigkeit
    • Sexuelle Orientierung
    • Gesundheitsinformationen
    • Sammlung von Daten, die zu einem Persönlichkeitsprofil fĂĽhren
    • Daten ĂĽber verwaltungs- und strafrechtliche Massnahmen sowie Sozialhilfe/

Wie genau nehmen es Firmen mit dem Datenschutz?

  • Nur 6% der Karriere-Websites in der Schweiz sind technisch gegen Datenabgriff abgesichert.

  • 28% der Bewerbenden fĂĽrchten, dass ihre Bewerbungsdaten bei Arbeitgebern nicht sicher sind (Umfrage aus Deutschland).

  • Ăśber 50% der Recruiter/innen holen unzulässige, informelle Referenzen ein.

  • Viele Bewerbungen werden immer noch per E-Mail versendet. Ein grosses Problem hierbei ist die häufig fehlende VerschlĂĽsselung der E-Mails.

  • 59% der Unternehmen antworten nicht auf Bewerbungen. Was mit den Daten passiert, bleibt gerade in diesen Fällen unklar.

Grundsätzlich gilt: «Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind.» (Art. 328b OR)

Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gilt zudem die Informationspflicht. Das heisst, als Arbeitgeber musst du darüber informieren, welche personenbezogenen Daten bearbeitet werden (z.B. in der Datenschutzerklärung).

Daten, die unter die Kagetorie «Besonders schützenswert» fallen, dürfen nur mit dem freiwilligen Einverständnis der Bewerbenden bearbeitet werden.


Zugriff auf und Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen

Das Schweizer Datenschutzgesetz sagt: Du darfst Bewerbungsdaten nur so lange aufbewahren, wie es fĂĽr den Zweck der Bearbeitung erforderlich ist.

Die DSGVO ist über die Aufbewahrungsdauer eindeutiger: bis sechs Monate nach Abschluss des Prozesses.

Darüber hinaus (z.B. für die Aufnahme in einen Talentpool) bedarf es in beiden Fällen der ausdrücklichen Zustimmung der Bewerbenden.

Du musst sicherstellen, dass:

  • Bewerbungsunterlagen verschlĂĽsselt gespeichert werden
  • Nur autorisierte Personen Zugang haben
  • Eine Löschungsroutine existiert
  • Papierunterlagen sicher vernichtet werden (z.B. durch Aktenvernichtung)


Umgang mit Referenzen

ReferenzauskĂĽnfte sind heikel. Du darfst Referenzen nur mit ausdrĂĽcklicher Zustimmung der bewerbenden Person einholen.

  • Schriftliche Einwilligung: Hole die Erlaubnis ein, bevor du Referenzpersonen kontaktierst.

  • Informationspflicht: Die bewerbende Person muss wissen, welche Referenzen du einholen wirst.

  • Datensparsamkeit: Frage bei Referenzen nur nach jobrelevanten Informationen.

Achtung: Wenn du ohne Zustimmung Referenzen einholst, verletzt du die Persönlichkeitsrechte der sich bewerbenden Person. Das kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.


Formulare auf der Website

Dein Online-Bewerbungsformular muss datenschutzkonform sein. Das bedeutet:

  • Pflichtfelder begrenzen: Frage nur nach Informationen, die du wirklich brauchst.

  • Datenschutzerklärung verlinken: Direkt beim Formular muss ein Link zu deiner Datenschutzerklärung sichtbar sein. Diese muss in verständlicher Sprache erklären:

    • Welche Daten du sammelst
    • Zu welchem Zweck du Daten sammelst
    • Wie lange du Daten speicherst
    • An wen du Daten weitergibst (z.B. FĂĽhrungskräfte, externe Berater)
    • Welche Rechte Bewerbende in Bezug auf Daten haben

  • Einwilligungserklärung: Bewerbende mĂĽssen aktiv zustimmen, dass ihre Daten verarbeitet werden, insbesondere bei besonders schĂĽtzenswerten Daten.

Ein typischer Fehler: Ein fiktives KMU fragt in seinem Online-Formular nach Konfession, Familienstand und Gesundheitszustand – alles Pflichtfelder. Keine dieser Informationen ist für die ausgeschriebene Stelle als Sachbearbeiter/in relevant. Nach einer Beschwerde muss das Unternehmen das Formular anpassen und erhält eine Verwarnung.

DSGVO-Anforderungen

Wenn du gezielt EU-Bewerbende anwirbst (internationale Plattformen) oder EU-Bürger/innen online trackst (z.B. mit Google Analytics) ist die DSGVO relevant. Die Anforderungen sind ähnlich wie beim Schweizer DSG, aber teilweise strenger:

  • Erweiterte Informationspflicht: Du musst noch detaillierter darĂĽber informieren, was mit den Daten geschieht.

  • Recht auf DatenĂĽbertragbarkeit: Bewerbende können verlangen, dass du ihre Daten in einem strukturierten, gängigen Format herausgibst.

  • Höhere Bussen: Bei Verstössen drohen Bussen bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

Praxistipp: Wenn du Personen aus der EU aktiv anwirbst, richte deine Prozesse DSGVO-konform ein.

Weitere rechtliche Aspekte

  • Auskunftsrecht: Bewerbende können jederzeit Auskunft darĂĽber verlangen, welche Daten du ĂĽber sie gespeichert hast. Du hast 30 Tage Zeit, um zu antworten.

  • Recht auf Berichtigung: Sind Daten falsch, mĂĽssen sie korrigiert werden.

  • Recht auf Löschung: Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können Bewerbende verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden.

  • Diskriminierungsverbot: Das Gleichstellungsgesetz verbietet es, Bewerbende aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung zu benachteiligen. Deine Datenverarbeitung darf keine Diskriminierung begĂĽnstigen.


Privacy-by-Design: Weniger heikle Daten dank Skills-basierter Vorauswahl

Datenschutz klingt erst mal kompliziert und mĂĽhsam. Aber wer den klassischen Rekrutierungsprozess ĂĽberdenkt, merkt schnell, dass dies nicht der Fall sein muss.

Anstatt die Frage zu stellen:

Wie bewahre ich all die gesammelten Daten sicher auf?

Frage dich:

Brauche ich ĂĽberhaupt so viele Daten?

Ein grosser Teil der Datenschutzprobleme entsteht bereits früh im Recruiting-Prozess. Unternehmen erhalten oder fordern Lebensläufe, inklusive Angaben zu Alter, Herkunft oder Geschlecht, ganz am Anfang. Daten, die für die Eignung oft irrelevant sind, aber hohen Datenschutzaufwand verursachen.

Mit der Work-ID und dem Skills-Manager läuft die erste Phase des Recruitings ohne personenbezogene Daten ab:

  • Der erste Match basiert ausschliesslich auf Fähigkeiten und Werten
  • Unternehmen sehen, was jemand kann, nicht wer jemand ist
  • Bewerbende bleiben anonym, solange sie das möchten

Erst später im Prozess, wenn es zu einem persönlichen Kennenlernen oder Bewerbungsgespräch kommt, können – gezielt und bei Bedarf – weitere Informationen ausgetauscht werden. Dann aber bewusst, transparent und im richtigen Kontext.

 

Warum ist das ein Vorteil fĂĽr beide Seiten?

FĂĽr Bewerbende

  • Weniger sensible Daten im Umlauf
  • Mehr Kontrolle darĂĽber, wann und fĂĽr wen persönliche Informationen zugänglich sind
  • Fairere Chancen in der ersten Auswahlrunde


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FĂĽr Unternehmen

  • Deutlich geringeres Datenschutzrisiko in der frĂĽhen Phase
  • Weniger Daten, die gespeichert, geschĂĽtzt und später gelöscht werden mĂĽssen
  • Fokus auf Eignung statt auf formale oder persönliche Merkmale
  • Ein Recruiting-Prozess, der mit dem Datenschutzgesetz deutlich besser vereinbar ist

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FAQ - Datenschutz im Bewerbungsprozess

Wie lange dĂĽrfen Unternehmen Bewerberdaten aufbewahren, wenn die Menschen nicht eingestellt werden?

Gemäss DSGVO maximal sechs Monate, sofern keine Einwilligung für eine längere Speicherung vorliegt. Für einen Talentpool ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Welche Daten dĂĽrfen Unternehmen im Bewerbungsprozess erheben und verarbeiten?

Nur Daten, die fĂĽr die spezifische Stelle notwendig sind. Alles andere darf weder erhoben noch verarbeitet werden.

Welche Rechte haben Bewerbende in Bezug auf den Schutz ihrer Daten?

Bewerbende haben u. a. jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft
  • Berichtigung
  • Löschung
  • Widerruf einer Einwilligung
  • Transparenz ĂĽber die Datenverarbeitung

Wie können Unternehmen Bewerberdaten schützen?

  • Zugriff nur fĂĽr direkt beteiligte Personen
  • VerschlĂĽsselte Systeme und sichere Server
  • Keine unverschlĂĽsselten Bewerbungen per E-Mail
  • Klare Lösch- und Zugriffsregeln
  • Keine Weitergabe ohne Einwilligung

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