Trotz Digitalisierung: Die gedruckte Gemeindezeitung boomt
Die Gemeinden sind, wie alle öffentlichen Organisationen in der Schweiz, einer Informationspflicht unterworfen. Auf lokaler Ebene ist diese Verpflichtung in den kantonalen Gemeindegesetzen festgelegt. Die Gemeinden sind dabei verpflichtet über wesentliche Entscheidungen und Angelegenheiten zu informieren (vgl. Art. 6 Gemeindegesetz Graubünden). Dabei liegt es im Ermessen der Amtsträgerinnen und Behördenvertreter zu entscheiden, welche Inhalte in welcher Form zu kommunizieren sind. Beispiele in der Praxis sind die Bekanntgabe und Erläuterung von Beschlüssen und die Information über aktuelle (politische) Projekte (z.B. Neubau eines Bahnhofs).
- 30.01.2025
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