Sind Sie bereit fürs Eigenheim?

  • 12.10.2025
  • 5 min
Bevor Sie in den eigenen vier Wänden sesshaft werden können, müssen einige Fragen beantwortet werden: Was können wir uns leisten? Wie funktioniert eine Finanzierung? Welche Voraussetzungen braucht eine Hypothek? Wir zeigen Ihnen die nötigen Schritte.


Der Weg zur ersten Hypothek

In einer gemeinsamen Beratung vor dem Immobilienkauf gehen wir gemeinsam folgende Punkte durch:

Eigenkapital: Hier gilt die 80/20-Regel. 80% des ermittelten Werts des Eigenheims können über die Hypothek finanziert werden, die restlichen 20% bringen Sie selbst auf. Mindestens die Hälfte davon müssen Sie aus Ihren Ersparnissen, aus Erbvorbezügen oder aus der 3. Säule beisteuern. Die andere Hälfte könnten Sie auch aus der Pensionskasse beziehen.

Fremdkapital: Zwei Drittel des Kaufpreises können Sie mit einer ersten Hypothek abdecken. Für den Rest, bis maximal 80%, ist eine zweite Hypothek möglich. Diese müssen Sie innerhalb von 15 Jahren und bevor Sie 65 Jahre alt sind, zurückzahlen oder das Geld dafür angespart haben (z.B. 3. Säule). Wenn das Pensionsalter vor Ablauf der 15 Jahre erreicht wird, muss die zweite Hypothek spätestens bis zum Alter von 65 Jahren zurückbezahlt werden.

Tragbarkeit: Überlegen Sie bei der Berechnung der Tragbarkeit, wie Sie Ihr Leben in Zukunft gestalten wollen. Geht die Rechnung auch noch auf, wenn Sie Kinder möchten und Ihre Arbeitspensen reduzieren? Denken Sie dann auch an Ihre Vorsorge und schliessen Sie gegebenenfalls eine Todesfallversicherung und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab. Achten Sie auch auf den Zustand des Eigenheims: Wird bald eine Renovation fällig, dann brauchen Sie Spielraum, um eine weitere Hypothek aufzunehmen.

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Was können Sie als Eigenmittel verwenden?

Sie brauchen 20% des Kaufwerts als Eigenmittel. Davon müssen Sie die Hälfte in flüssigen Mitteln zur Verfügung haben. Neben Ihrem Ersparten können Sie dafür auch Vorsorgegelder dafür verwenden:

Guthaben 3. Säule: Sie dürfen Ihre 3. Säule vorbeziehen oder verpfänden. Wenn Sie das Geld beziehen, müssen sie es (zu einem reduzierten Satz) versteuern. Diese Steuern können Sie sparen, wenn Sie Ihre 3. Säule verpfänden. Dieses Geld zählt ebenfalls zur 2. Hälfte der Eigenmittel.

Pensionskasse: Sie können auch Gelder aus der Pensionskasse beziehen oder verpfänden. Das führt aber einerseits zu einer kleineren Altersrente und einer schlechteren Risikoleistungen bei Invalidität und Tod. Deshalb sollten Sie diesen Betrag bis zur Pension zurückzahlen.

Wie viel darf das Eigenheim kosten?

Damit Sie Ihren finanziellen Spielraum nicht überdehnen und sich auch später am Eigenheim erfreuen können, gibt es die Tragbarkeitsrechnung. Sie zeigt Ihnen, wie viel Ihr Wohneigentum kosten darf, damit Sie es langfristig finanzieren können: Grob gesagt, sollen die laufenden Kosten nicht mehr als 1/3 Ihres Einkommens ausmachen (34% bei Nettojahreseinkommen unter 100 000 CHF, darüber sind es 38%).

Zu den laufenden Kosten gehören die Amortisation der Hypotheken, die Zinsen und die Nebenkosten. Nebenkosten sind der Gebäudeunterhalt (Reparaturen, Ersatz von Geräten etc.) und die Betriebskosten wie beispielsweise Strom, Wasser und Versicherungsprämien. In der Regel betragen die Nebenkosten pro Jahr 0,6-1% des Verkehrswerts.

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