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Hilfe: Schlechte Kununu-Bewertung

Ein Ex-Mitarbeiter bewertet seinen früheren Arbeitgeber zu Unrecht schlecht auf der Bewertungsplattform kununu.ch. Der Ex-Arbeitgeber erkennt den Verfasser der Bewertung und möchte dagegen vorgehen. Ein Fall für die Protekta.

Thomas Frei*, Leiter eines kleinen Architekturbüros in Bern, traut seinen Augen nicht, als er auf kununu.ch eine sehr schlechte Bewertung seines Unternehmens als Arbeitgeber sieht. Aufgrund der Aussagen erkennt Thomas Frei den Verfasser der diffamierenden, beleidigenden Bewertung sofort. Er versucht, den ehemaligen Mitarbeiter zu kontaktieren, um die Sache mit ihm direkt zu bereinigen. Jedoch erfolglos. Der ehemalige Mitarbeiter ist weder telefonisch noch per Mail erreichbar.

Ein Fall für die Protekta?

Thomas Frei erinnert sich, dass er bei der Protekta versichert ist. Sofort nimmt er Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf. Diese bestätigt ihm, dass er mit dem Plusbaustein bei ihnen versichert ist. Das heisst, er verfügt über eine Deckung im Persönlichkeits- und Internetrechtsschutz. Thomas Frei ist erleichtert und bespricht mit einem Spezialisten der Protekta die Rechtslage in diesem Fall. Die Protekta kommt zum Schluss, dass die Persönlichkeitsrechte des Versicherungsnehmers mit der diffamierenden Bewertung tatsächlich verletzt worden sind. Zudem nennt der ehemalige Mitarbeiter bei seiner Bewertung Thomas Frei namentlich.

Ende gut, alles gut

Die Protekta zieht eine externe Reputationsfirma zu dem Fall hinzu. Diese unterstützt Thomas Frei in dem Bestreben, die negative Bewertung seines Ex-Arbeitnehmers auf kununu.ch zu löschen. Da die Bewertung des ehemaligen Mitarbeiters diffamierend und beleidigend ist und Thomas Frei namentlich erwähnt wird, verstösst die Bewertung gegen Richtlinien von kununu.ch. Die Reputationsfirma stellt deshalb den Antrag auf Löschung der Bewertung direkt bei der Plattform. Mit Erfolg. Ein paar Tage später ist die Bewertung nicht mehr auf kununu.ch zu lesen.

Alternativ hätte Thomas Frei auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, um den Urheber des Kommentars dazu zu bewegen, die negative Bewertung zu löschen.

 

*Name geändert

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