Bundeshaus, Illustration von Flavia Parli  

Akkreditierungsverordnung überarbeitet: Weniger Aufwand und mehr Klarheit für Hochschulen

Seit Mitte Juli 2026 gilt die revidierte Akkreditierungsverordnung HFKG. Sie vereinfacht das Verfahren zur Erneuerung der institutionellen Akkreditierung und präzisiert die Qualitätsstandards für Schweizer Hochschulen. Davon profitieren auch die Fachhochschulen: Der administrative Aufwand soll sinken, während Transparenz sowie Rechts- und Planungssicherheit steigen. FH SCHWEIZ hat die Anpassungen im Vernehmlassungsverfahren unterstützt.

Seit dem 15. Juli 2026 gilt die revidierte Akkreditierungsverordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG). Mit der Anpassung will der Hochschulrat das Verfahren zur Erneuerung der institutionellen Akkreditierung vereinfachen, die Qualitätsstandards präzisieren und den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten. Für die Fachhochschulen bedeutet dies insbesondere mehr Klarheit, weniger administrativen Aufwand und eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit.

Die Akkreditierungsverordnung regelt, wie Hochschulen und Studiengänge in der Schweiz geprüft und anerkannt werden. Sie definiert die Anforderungen an die institutionelle und programmbezogene Akkreditierung und schafft damit die Grundlage für eine schweizweit anerkannte Qualitätssicherung im Hochschulbereich.

Erfahrungen aus den ersten Akkreditierungsverfahren

Nach Abschluss der ersten Akkreditierungsrunde bis Ende 2022 zog der Schweizerische Akkreditierungsrat Bilanz. Insgesamt bewährte sich das Verfahren: Sämtliche öffentlichen Hochschulen konnten ihre institutionelle Akkreditierung erfolgreich abschliessen. Gleichzeitig zeigte sich aber, dass die Verfahren teilweise sehr aufwendig waren. Umfangreiche Selbstbeurteilungen und unterschiedlich interpretierte Qualitätsstandards führten zu einem hohen administrativen Aufwand – sowohl bei den Hochschulen als auch bei den Akkreditierungsstellen.

Auf dieser Grundlage wurden die Verordnung und die Qualitätsstandards überarbeitet.

Präzisere Qualitätsstandards

Die inhaltlichen Anforderungen an die Hochschulen bleiben grundsätzlich unverändert. Neu sind die Qualitätsstandards jedoch klarer formuliert und anders strukturiert. Statt bisher fünf Themenbereichen gliedern sie sich neu in drei Bereiche:

  • Hochschulorganisation, Leitung und Qualitätsmanagement
  • Lehre, Forschung und Dienstleistungen
  • Personal, Finanzen und Infrastruktur


Gleichzeitig wurde die Zahl der Qualitätsstandards von 18 auf 23 erhöht. Ziel ist jedoch nicht eine Verschärfung der Anforderungen, sondern eine präzisere Beschreibung der bestehenden Erwartungen. Dadurch sollen Interpretationsspielräume reduziert und die Verfahren schweizweit einheitlicher durchgeführt werden.

Entlastung für die Fachhochschulen

Für die Fachhochschulen bringt die Revision vor allem praktische Vorteile. Dank klareren Vorgaben können sie ihre Selbstbeurteilungen gezielter erstellen und den Aufwand für die Vorbereitung der Akkreditierung reduzieren. Gleichzeitig erhalten sie mehr Rechts- und Planungssicherheit, da die Qualitätsstandards künftig weniger Interpretationsspielraum lassen. Auch für die Akkreditierungsagenturen wird das Verfahren transparenter und effizienter.

FH SCHWEIZ begrüsst die Anpassungen

FH SCHWEIZ hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Akkreditierungsverordnung eingebracht und die geplanten Anpassungen ausdrücklich unterstützt.

Aus Sicht des Dachverbands der Fachhochschulabsolvent:innen tragen die Änderungen wesentlich dazu bei, das Verfahren der institutionellen Akkreditierung zu vereinfachen und die Hochschulen administrativ zu entlasten. Die präziseren Qualitätsstandards erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit und schaffen mehr Transparenz im gesamten Akkreditierungsprozess. Damit wird die Qualitätssicherung im Hochschulbereich zielgerichtet, wirksam und verhältnismässig weiterentwickelt – ein wichtiger Beitrag für ein leistungsfähiges und innovationsorientiertes Fachhochschulsystem.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung

Auch die Ergebnisse der Vernehmlassung fielen überwiegend positiv aus. Der Hochschulrat verabschiedete die revidierte Akkreditierungsverordnung am 22. Mai 2026 und setzte sie per 15. Juli 2026 in Kraft.