Seit Mitte Juli 2026 gilt die revidierte Akkreditierungsverordnung HFKG. Sie vereinfacht das Verfahren zur Erneuerung der institutionellen Akkreditierung und präzisiert die Qualitätsstandards für Schweizer Hochschulen. Davon profitieren auch die Fachhochschulen: Der administrative Aufwand soll sinken, während Transparenz sowie Rechts- und Planungssicherheit steigen. FH SCHWEIZ hat die Anpassungen im Vernehmlassungsverfahren unterstützt.
