Bundeshaus, Illustration von Flavia Parli  

Neue Titel für die Höhere Berufsbildung: Was «Professional Bachelor» und «Professional Master» bedeuten

Ab dem 1. Oktober 2026 führt der Bund neue Titelzusätze für die Höhere Berufsbildung ein: «Professional Bachelor» und «Professional Master». Die Reform soll die Abschlüsse der Höheren Fachschulen sowie der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen international verständlicher machen und ihre Position im Tertiärsystem stärken. Für Fachhochschul-Absolvent:innen bleibt zwar alles beim Alten – dennoch wirft die Neuerung Fragen zur Einordnung der verschiedenen Bildungswege auf.

Bundesratsentscheid: Neue Titel für die Höhere Berufsbildung

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) per 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Mit dieser Revision werden die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt, um die Höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe sichtbarer zu machen und international besser verständlich zu positionieren.

Konkret betrifft die Änderung die Abschlüsse der Höheren Fachschulen (HF) sowie der eidgenössischen Berufsprüfung (BP) und der höheren Fachprüfung (HFP). Diese Abschlüsse erhalten künftig einen standardisierten Titelzusatz, der zusammen mit dem gesetzlich geschützten Titel geführt wird.

Umsetzung und Regeln der neuen Titel

Ab dem Inkrafttreten dürfen alle Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung die neuen Titelzusätze verwenden – unabhängig davon, wann sie ihren Abschluss erworben haben. Die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» werden jeweils nach dem bestehenden geschützten Titel in der jeweiligen Amtssprache geführt und durch ein Komma getrennt.

Für neue Abschlüsse werden die Titelzusätze direkt auf den offiziellen Diplomurkunden ausgewiesen.

Für bereits früher absolvierte Abschlüsse stellt das SBFI keine neuen Diplome aus. Ab Mitte Oktober 2026 besteht jedoch die Möglichkeit, gegen Gebühr einen entsprechenden Diplomzusatz zu beantragen.

Die Verwendung ist verbindlich geregelt; eine missbräuchliche oder unlautere Nutzung kann sanktioniert werden.

Bedeutung für FH-Absolvent:innen

Für Fachhochschul-Absolvent:innen bleibt die Situation unverändert. Die bestehenden FH-Titel – etwa Bachelor- oder Masterabschlüsse der Fachhochschulen – behalten ihre Gültigkeit und werden durch die Reform nicht angepasst oder ersetzt. Die neuen Titelzusätze betreffen ausschliesslich die Höhere Berufsbildung und nicht die Fachhochschulen oder Universitäten.

Wichtig ist zudem, dass trotz der ähnlichen Bezeichnung keine Gleichstellung zwischen «Professional Bachelor» und einem akademischen Bachelor besteht. Die Bildungswege unterscheiden sich sowohl in ihrer Ausrichtung als auch in ihren Kompetenzen deutlich. Während akademische Abschlüsse stärker wissenschaftlich geprägt sind, ist die Höhere Berufsbildung konsequent praxis- und arbeitsmarktorientiert. Die Einordnung im In- und Ausland bleibt deshalb kontextabhängig und ist nicht automatisch vergleichbar.

Mehr Sichtbarkeit, aber auch Klärungsbedarf

Mit den neuen Titelzusätzen soll die Höhere Berufsbildung besser verständlich und international anschlussfähiger werden. Dies kann insbesondere im Arbeitsmarkt ein Vorteil sein, da Qualifikationen leichter kommuniziert und eingeordnet werden können. Gleichzeitig bleibt jedoch ein gewisser Erklärungsbedarf bestehen, insbesondere gegenüber Arbeitgeber:innen im Ausland, die mit der Schweizer Bildungslogik weniger vertraut sind.

Gerade deshalb betont FH SCHWEIZ, dass die Unterschiede zwischen akademischer und beruflicher Bildung weiterhin klar kommuniziert werden müssen. Ohne eine saubere Abgrenzung besteht die Gefahr von Missverständnissen bezüglich der Gleichwertigkeit von Abschlüssen.

Position von FH SCHWEIZ

FH SCHWEIZ begrüsst grundsätzlich die Stärkung der Sichtbarkeit der Höheren Berufsbildung. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die neuen Titelzusätze eine sorgfältige Kommunikation erfordern, um Verwechslungen mit Fachhochschulabschlüssen zu vermeiden. Entscheidend sei, dass Arbeitgeber:innen, Bildungsinstitutionen und Absolvent:innen klar verstehen, welche Kompetenzen hinter den jeweiligen Abschlüssen stehen.

Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, braucht es aus Sicht von FH SCHWEIZ deshalb nicht nur neue Titel, sondern auch eine konsequente Informations- und Aufklärungsarbeit.