Mietzins erhöht? Das sind Ihre Rechte

  • 23.02.2026
  • 3 min
Ich habe vor einigen Tagen eine Mietzinserhöhung erhalten. Mit welcher Begründung darf mein Vermieter die Miete erhöhen? Und wie kann ich darauf reagieren?

 

Eine Erhöhung der Miete ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dies sind die häufigsten Gründe:

  • Referenzzinssatz: Dieser wird alle drei Monate vom Bundesamt fĂĽr Wohnungswesen (BWO) festgelegt. Wenn dieser Satz steigt, kann auch der Mietzins anteilig angepasst werden: Ein Anstieg um 0, 25 Prozent beim Referenzzinssatz erlaubt einen rund 3 Prozent höheren Nettomietzins.

  • Allgemeine Teuerung: Vermieterinnen und Vermieter dĂĽrfen maximal 40 Prozent der Inflationsrate auf den Mietzins umlegen. Basis ist der Landesindex der Konsumentenpreise.

  • Steigende Kosten: Höhere Betriebs- oder Unterhaltskosten können eine Mietzinserhöhung rechtfertigen. Die Vermieterin oder der Vermieter muss sie aber konkret belegen.

  • Wertvermehrende Investitionen: Wird Ihr Wohnwert durch eine Renovation oder einen Umbau erhöht, dĂĽrfen anteilige Kosten auf die Miete umgelegt werden.

  • Orts- und QuartierĂĽblichkeit: Falls Ihre Miete deutlich tiefer ist als ĂĽblich, darf sie angepasst werden. Die Vermieterin oder der Vermieter muss dafĂĽr mindestens fĂĽnf vergleichbare Objekte nachweisen, deren Mieten teurer sind.


Form und Fristen

Vermieterinnen und Vermieter müssen folgende Regeln einhalten, damit eine Mietzinserhöhung gültig ist:

  • Amtliches Formular: Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss das offizielle Formular des zuständigen Kantons verwenden, um Sie zu informieren.

  • Fristgerechte Zustellung: Die Mitteilung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der KĂĽndigungsfrist eintreffen.

  • BegrĂĽndungspflicht: Die Erhöhung muss angemessen, nachvollziehbar und vollständig begrĂĽndet sein.


Was können Sie tun?

  1. Frist beachten: Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung können Sie die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

  2. Fachleute beiziehen: Lassen Sie die Begründung durch Fachleute prüfen. 

  3. Rechtsschutz kontaktieren: Wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung, um die Ansprüche rechtlich zu klären. 

  4. Lösung suchen: Oft lässt sich über eine Mediation ein Kompromiss finden.

Tipp: Prüfen Sie die Erhöhung mit dem Mietzinsrechner des Mieterverbands.

Zum Mietzinsrechner

Immer gut beraten - dank Zurich

Dank bester Zusammenarbeit zwischen FH SCHWEIZ und Zurich profitieren Sie als Mitglied von erstklassigen Vorzügen, unter anderem bei der Hausratversicherung. Besuchen Sie online den Mitgliederbereich und entdecken Sie online Ihre Möglichkeiten.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0840 32 32 32. Bitte erwähnen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Zurich immer Ihre Mitgliedschaft.    

Kommentare