
Arbeit, Job und Familie – viele leben heutÂzutage in einem hektischen Alltag. Deshalb ist ein SteinÂschlag am Auto ärgerlich: Wer hat schon Zeit, sein Auto in die WerkÂstatt zu bringen? Deshalb bietet Zurich ihren Kundinnen und Kunden einen Top-ÂService: Sie mĂĽssen ĂĽberÂhaupt nichts machen.
FĂĽr Zurich-ÂKunden ist die Antwort einfach: «Fast nichts.» Sie mĂĽssen nur den Schaden melden und der Rest wird fĂĽr sie erledigt. Unsere SchadenÂspezialisten nehmen kurz nach der SchadenÂmeldung Kontakt auf, um einen Termin zu vereinÂbaren. Oft lassen es die Gegebenheiten zu, dass der Schaden vom Experten nicht nur besichtigt, sondern auch gleich repariert wird: Zuhause oder in der TiefÂgarage beim BĂĽro – wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht bei Wind und Wetter draussen steht. Der SchadenÂspezialist berät Sie gerne.Â
Aus jedem noch so kleinen Schaden können grosse Risse entstehen. Deshalb sollte jeder SteinÂschlag repariert werden. AllerÂdings muss nicht immer die ganze Scheibe ausgeÂwechselt werden. Falls der Steinschlag nicht grösser als eine Zwei-ÂFranken-ÂMĂĽnze ist, reicht in der Regel eine Reparatur. Der Spezialist beurteilt die ReparaturÂmöglichÂkeit individuell.
Egal, ob Reparatur oder neue Scheibe – qualitativ gesehen, ist das Resultat dasselbe. AllerÂdings ist eine Reparatur ökologischer, da sie weniger Abfall produziert. Ausserdem ist es auch aus ökoÂnomischer Sicht sinnvoller, die Scheibe, wenn immer möglich, zu reparieren. Zurich-ÂKunden erhalten in jedem Fall eine lebensÂlange Garantie auf die Reparatur. Wichtig dabei ist, dass die Scheibe von einem Profi repariert oder ersetzt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine neuen Risse entstehen können. Deshalb arbeitet Zurich mit ihrem langjährigen Partner, der auf GlassÂchäden spezialisiert und Schweizer MarktÂfĂĽhrer ist.
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Wichtig: Den SteinÂschlag mit einem Steinschlag-ÂReparaturset selbst zu reparieren, ist keine gute Idee. DafĂĽr braucht es Fachwissen und spezielle Werkzeuge. Die Risse sind so klein, dass eine fachÂgerechte Reinigung mit normalen PutzÂmitteln nicht möglich ist.
In der Regel lässt sich nicht nachweisen, dass der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, dessen HaftÂpflichtÂversicherung dann zahlen mĂĽsste. Es gibt seltene Ausnahmen, wenn zum Beispiel nachweislich zu schnell auf RollÂsplit gefahren wurde oder der Stein von einem beladenen LastÂwagen gefallen ist. Es ist jedoch besser, sich mit einer KaskoÂversicherung selbst gegen SteinÂschläge zu versichern.
Informationen erhalten Sie unter 0840 32 32 32, online oder über die Zurich Generalagenturen. Erwähnen Sie Ihre Mitgliedschaft und profitieren Sie von Sonderkonditionen. (online code: KwBs3LnJ)
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