Leasing-Auto zurückgeben: Darauf sollten Sie achten

  • 01.06.2025
  • 4 min
Die Freude über Ihr neues Leasing-Fahrzeug ist gross – doch dann erhalten Sie eine unerwartete Rechnung für das Vorgänger-Auto. Wir erklären, wie es dazu kommen kann und worauf Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs achten sollten.

 

Wenn Sie Ihr Leasing­fahrzeug bei der Garage zurückgeben, wird es instand gesetzt. Die Kosten dafür können unerwartet hoch sein. Denn vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass bei der Reparatur der Schäden ein Selbst­behalt anfällt – seien es auch nur Kratzer. Je nach Anzahl der Schäden und Höhe des Selbst­behaltes kann die Rechnung schnell deutlich über CHF 1’000 betragen. Deshalb lohnt es sich, die Fahrzeug­rückgabe gut vorzubereiten.

Was ist bei der RĂĽckgabe zu beachten?

Idealerweise bereiten Sie die Fahrzeugrückgabe mindestens einen Monat vor Vertragsablauf vor: 

  • Fahrzeug inspizieren 
    Prüfen Sie Ihr Auto auf sichtbare Schäden und notieren Sie eventuelle Mängel. Wenn Sie bei Zurich versichert sind, übernimmt dies gerne einer unserer Fahrzeug­experten kostenlos für Sie – ein Anruf genügt. 
  • Versicherung kontaktieren 
    Auch bei kleineren Schäden empfehlen wir, dass Sie mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Leasing­vertrags mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.
  • Dokumente sammeln 
    Für die Rückgabe des Leasing­fahrzeugs benötigen Sie neben dem Fahrzeug­schlüssel auch diese Unterlagen: 
    - Leasingvertrag 
    - Wartungs- und Serviceunterlagen 
    - Bedienungsanleitung 
    - Nachweise ĂĽber durchgefĂĽhrte Reparaturen
  • Kilometerstand prĂĽfen 
    Kontrollieren Sie, ob die im Leasing­vertrag vereinbarte Kilometer­zahl überschritten wurde. Falls ja, informieren Sie sich über die Kosten von Mehr­kilometern und versuchen Sie allenfalls, das Auto weniger zu nutzen. 
  • Termin und RĂĽckgabe 
    Melden Sie sich recht­zeitig bei Ihrem Leasinganbieter, um einen Termin zu vereinbaren und den Wagen frist­gerecht abzugeben. Andernfalls könnten zusätzliche Kosten anfallen. 

    Sobald der Wagen inspiziert und abgegeben ist, lassen Sie sich ein Rückgabe­protokoll aushändigen. 

Schäden bewerten: Was fällt unter normale Abnutzung?

Nicht jeder kleine Kratzer führt zu über­raschenden Mehrkosten. Das Fahrzeug ist zum Fahren da und deshalb kommt es auch zu normalen Abnutzungs­spuren. Dazu gehören neben kleinen Kratzern oder Dellen auch die Abnutzung der Reifen und des Innenraums (z.B. Abrieb der Sitze). 

Hingegen gelten tiefe Kratzer und Dellen, Schäden durch Unfälle oder Mängel, die die Sicherheit des Fahr­zeugs beeinträchtigen, nicht als normale Abnutzung. Deshalb können für solche Schäden Zusatz­kosten bei der Fahrzeugrückgabe entstehen. 

Zurich Help Point: Unser Service fĂĽr Sie

Sie haben einen Schaden an Ihrem Leasing­wagen entdeckt? Sie sind unsicher, ob Ihr Fahrzeug Mängel hat, die bei der Rückgabe zum Problem werden könnten? Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Oder besuchen Sie einen unserer 28 Zurich Help Points in der gesamten Schweiz: Unsere Fahrzeug­experten prüfen Ihr Auto und beraten Sie, welche Optionen Sie für die Instand­setzung haben und wie Sie dabei Kosten sparen. Diese Beratung und Begut­achtung ist für unsere Kundinnen und Kunden mit einer Motorfahrzeug­versicherung bei Zurich kostenlos.

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