Erlaubt ist also einzig die Kombination aus geschütztem Titel, Komma und Zusatz, so wie im Beispiel oben. Nicht erlaubt ist es, den Zusatz allein zu führen, ohne den geschützten Titel, oder ihn vor statt nach dem geschützten Titel zu setzen. Die missbräuchliche oder unlautere Verwendung der Titelzusätze kann zu Strafbestimmungen führen. Für die Praxis heisst das: Der bisherige Titel bleibt auf CV, Visitenkarte oder LinkedIn-Profil unverändert stehen, der Zusatz wird lediglich ergänzt. Neue Diplome und Fachausweise weisen ihn ab dem 1. Oktober 2026 direkt aus. Wer schon früher abgeschlossen hat, kann ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen eine Gebühr einen offiziellen Diplomzusatz beantragen – die ursprüngliche Urkunde wird dabei nicht neu ausgestellt.
Für HR-Verantwortliche ist vor allem eines wichtig: Taucht «Professional Bachelor» oder «Professional Master» künftig in einer Bewerbung auf, handelt es sich nicht um einen akademischen Bachelor- oder Masterabschluss einer Hochschule, sondern um einen zusätzlichen Hinweis zu einem Abschluss der höheren Berufsbildung. Der bisherige, vertraute Titel, etwa «dipl. Betriebswirtschafterin HF», bleibt dabei der massgebende Ausweis der Qualifikation.