Bundeshaus, Illustration von Flavia Parli  

«Professional Bachelor» und «Professional Master»: So werden die Titelzusätze korrekt geführt

Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung ihrem Titel den Zusatz «Professional Bachelor» oder «Professional Master» beifügen. Das sorgt für Fragen, sowohl bei Absolventinnen und Absolventen als auch bei HR-Verantwortlichen: Was genau ändert sich, was ist erlaubt und was nicht? Ein Überblick anhand eines konkreten Beispiels.


Die Titelzusätze sind Teil des «Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung», das der Bundesrat auf den 1. Oktober 2026 in Kraft setzt. Ziel ist es, die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe sichtbarer zu machen und ihre Abschlüsse auch international besser verständlich zu positionieren. Für die betroffenen Bildungsgänge ändert sich damit die Titelführung, nicht aber der Inhalt oder Wert der Ausbildung selbst.

Konkret gilt: Die neuen Zusätze ergänzen die bestehenden Titel, sie ersetzen sie nicht. «Professional Bachelor» gilt für den HF-Titel und den Titel der Berufsprüfung (BP), «Professional Master» für den Titel der Höheren Fachprüfung (HFP). Die Zusätze dürfen ausschliesslich zusammen mit dem bestehenden, gesetzlich geschützten Titel geführt werden und werden durch ein Komma davon getrennt. Das ist in der Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für höhere Fachschulen (MiVo-HF) für jeden einzelnen HF-Bildungsgang exakt festgelegt. Für den Bildungsgang Betriebswirtschaft heisst das zum Beispiel: Aus «dipl. Betriebswirtschafterin HF» beziehungsweise «dipl. Betriebswirtschafter HF» wird neu «dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor» beziehungsweise «dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor». Das gilt unabhängig davon, wann der Abschluss erworben wurde: Auch wer schon vor 2026 diplomiert hat, darf den Zusatz ab dem 1. Oktober 2026 verwenden, muss es aber nicht.

Bisher: dipl. Betriebswirtschafterin HF / dipl. Betriebswirtschafter HF
Neu: dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor / dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor


Erlaubt ist also einzig die Kombination aus geschütztem Titel, Komma und Zusatz, so wie im Beispiel oben. Nicht erlaubt ist es, den Zusatz allein zu führen, ohne den geschützten Titel, oder ihn vor statt nach dem geschützten Titel zu setzen. Die missbräuchliche oder unlautere Verwendung der Titelzusätze kann zu Strafbestimmungen führen. Für die Praxis heisst das: Der bisherige Titel bleibt auf CV, Visitenkarte oder LinkedIn-Profil unverändert stehen, der Zusatz wird lediglich ergänzt. Neue Diplome und Fachausweise weisen ihn ab dem 1. Oktober 2026 direkt aus. Wer schon früher abgeschlossen hat, kann ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen eine Gebühr einen offiziellen Diplomzusatz beantragen – die ursprüngliche Urkunde wird dabei nicht neu ausgestellt.

Für HR-Verantwortliche ist vor allem eines wichtig: Taucht «Professional Bachelor» oder «Professional Master» künftig in einer Bewerbung auf, handelt es sich nicht um einen akademischen Bachelor- oder Masterabschluss einer Hochschule, sondern um einen zusätzlichen Hinweis zu einem Abschluss der höheren Berufsbildung. Der bisherige, vertraute Titel, etwa «dipl. Betriebswirtschafterin HF», bleibt dabei der massgebende Ausweis der Qualifikation.