Bundeshaus, Illustration von Flavia Parli  

Pflegeinitiative: Mehr Durchlässigkeit zwischen HF und FH nimmt Form an

Die zweite Etappe der Pflegeinitiative könnte die Bildungswege in der Pflege entscheidend weiterentwickeln. Der Nationalrat hat sich im Frühling für eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) ausgesprochen. Gleichzeitig hat swissuniversities einen Vorschlag präsentiert, wie der Übergang von der HF an die FH weiter verbessert werden kann. Nun ist der Ständerat am Zug. Ebenfalls Teil der Vorlage ist die gesetzliche Verankerung von Advanced Practice Nursing (APN).

Nationalrat will Durchlässigkeit gesetzlich stärken

Mit der Beratung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative hat der Nationalrat Ende April wichtige Weichen für die Aus- und Weiterbildung in der Pflege gestellt. Er sprach sich dafür aus, einen verkürzten Bachelorstudiengang in Pflege für diplomierte Pflegefachpersonen HF gesetzlich zu verankern.

Zudem beschloss die grosse Kammer, auf die ursprünglich vorgesehene Voraussetzung von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung zu verzichten. Ziel ist es, den Übergang von der Höheren Fachschule an die Fachhochschule zu erleichtern und damit die Bildungswege in der Pflege attraktiver zu gestalten.

Der Entscheid ist allerdings noch nicht definitiv. Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit der Vorlage und wird über die vorgeschlagenen Anpassungen beraten.

swissuniversities entwickelt bestehendes Modell weiter

Bereits heute profitieren diplomierte Pflegefachpersonen HF von einer pauschalen Anrechnung von 90 ECTS-Punkten beim Eintritt in den Bachelorstudiengang Pflege an einer Fachhochschule. Im Mai hat swissuniversities einen Vorschlag vorgestellt, der diese bestehende Regelung gezielt weiterentwickelt.

Neu sollen Pflegefachpersonen HF mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit erhalten, sich im Rahmen einer individuellen Kompetenzprüfung bis zu 30 zusätzliche ECTS-Punkte anrechnen zu lassen. Die Anrechnung erfolgt dabei nicht automatisch, sondern auf Basis der tatsächlich erworbenen Kompetenzen.

Der Vorschlag verfolgt das Ziel, den Übergang von der HF an die FH weiter zu vereinfachen und gleichzeitig die unterschiedlichen Bildungsprofile der beiden Hochschultypen zu berücksichtigen.

FH SCHWEIZ unterstützt eine praxisnahe Lösung

FH SCHWEIZ begrüsst Bestrebungen, die Durchlässigkeit im Schweizer Bildungssystem weiter zu stärken. Bereits erworbene Kompetenzen sollen angemessen anerkannt werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Qualität und das Kompetenzprofil eines Fachhochschulabschlusses erhalten bleiben.

Der von swissuniversities vorgeschlagene Ansatz trägt diesem Anliegen Rechnung. Er verbindet die Anerkennung von Berufserfahrung mit einer individuellen Kompetenzprüfung und schafft damit einen ausgewogenen Weg für den Übergang von der HF an die FH.

Eine verbesserte Durchlässigkeit eröffnet Pflegefachpersonen zudem zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten. Sie erleichtert den Zugang zum Bachelorstudium und schafft damit auch die Grundlage für weiterführende Studiengänge auf Masterstufe.

APN erhält einen gesetzlichen Rahmen

Neben der Durchlässigkeit steht mit Advanced Practice Nursing (APN) ein weiteres wichtiges Thema im Fokus der zweiten Etappe der Pflegeinitiative. Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN verfügen über einen Master of Science in Pflege und übernehmen anspruchsvolle Aufgaben in der Gesundheitsversorgung, beispielsweise in der Behandlung und Begleitung von Patientinnen und Patienten mit komplexen Krankheitsbildern.

Eine verbesserte Durchlässigkeit zwischen HF und FH erleichtert qualifizierten Pflegefachpersonen den Zugang zum Bachelorstudium an einer Fachhochschule. Dieser bildet wiederum die Voraussetzung für ein anschliessendes Masterstudium in Pflege und eröffnet damit den Weg zur Tätigkeit als APN.

Mit der Anpassung des Gesundheitsberufegesetzes soll das Berufsbild der Pflegeexpertin beziehungsweise des Pflegeexperten APN künftig schweizweit gesetzlich geregelt und die Voraussetzungen für dessen Ausübung klar definiert werden.

Detailberatung im Ständerat steht bevor

Anfang September ist die zuständige Kommission des Ständerats einstimmig auf die beiden Bundesratsvorlagen zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative eingetreten. Die erste Vorlage sieht ein neues Bundesgesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals vor. Die zweite regelt die Einführung des Berufsbildes Advanced Practice Nursing (APN) im Gesundheitsberufegesetz.

Die Detailberatung der Kommission erfolgt im nächsten Quartal. Erst danach wird sich zeigen, ob der Ständerat die Beschlüsse des Nationalrats zur Durchlässigkeit zwischen HF und FH übernimmt oder Anpassungen vornimmt.

Für FH SCHWEIZ ist klar: Ein durchlässiges Bildungssystem schafft attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen und stärkt gleichzeitig die Qualität der tertiären Bildung. Davon profitieren die Gesundheitsversorgung, die Fachkräfte und letztlich auch die Patientinnen und Patienten.