Die Volksinitiative „Für eine starke Pflege“, die am 28. November 2021 vom Stimmvolk klar angenommen wurde, verpflichtet Bund und Kantone über die neue Verfassungsbestimmung Art. 117b BV, für eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und für alle zugängliche Pflege zu sorgen. Der Bundesrat gliedert die Umsetzung in zwei Etappen:
- Die erste Etappe fokussiert auf die Ausbildungsoffensive, mit Unterstützung von Praktika, Ausbildungsplätzen und finanziellen Beiträgen für Studierende und Bildungseinrichtungen auf Tertiärstufe (HF/FH). Sie trat am 1. Juli 2024 in Kraft.
- Die zweite Etappe konzentriert sich auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Verweildauer im Beruf sowie die berufliche Weiterentwicklung von Pflegefachpersonen. Sie soll helfen, den Fachkräftemangel zu mindern, indem Bedingungen geschaffen werden, die ein längerfristiges Arbeiten im Beruf attraktiv machen.
Kernpunkte der zweiten Etappe sind gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeit, Dienstplanung, Vergütung, beruflicher Entwicklung und Qualifizierung – eingebettet in ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Revision des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG).