Wie entstehen Beitragslücken, sogenannte Vorsorgelücken?
Die Geburt eines (weiteren) Kindes, Arbeitslosigkeit, Weiterbildungen oder Auslandsaufenthalte führen oftmals zu reduzierten oder ausgesetzten Einzahlungen in die Vorsorge. Dabei gilt: Wer keine Beitragslücken in der AHV aufweist (44 Jahresbeiträge) und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88 200 CHF hat, hat Anspruch auf eine Vollrente.
Was Sie tun können
Ab 2025 können Sie Ihre Vorsorge flexibler planen und versäumte Jahresbeiträge in die Säule 3a nachzahlen, sofern Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen. Um Ihre Vorsorgelücken zu schliessen, stehen Ihnen wie bisher der Einkauf in die 2. Säule sowie neu auch der Einkauf in die 3. Säule zur Verfügung.
Beispiel:
Eva K. zahlt bis Ende Jahr 2025 3 000 CHF auf ihr Vorsorgekonto ein, was nicht dem vollen Maximalbetrag von 7 258 CHF entspricht. Dadurch ist 2025 eine Vorsorgelücke von 4 258 CHF entstanden. Um diese Beitragslücke für 2025 zu schliessen, kann Eva 2026 den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr und zusätzlich die 4 258 CHF für das Jahr 2025 einzahlen – vorausgesetzt, sie verfügt in beiden Jahren über ein AHV-pflichtiges Einkommen.