Die Freude über Ihr neues Leasing-Fahrzeug ist gross – doch dann erhalten Sie eine unerwartete Rechnung für das Vorgänger-Auto. Wir erklären, wie es dazu kommen kann und worauf Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs achten sollten.
Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug bei der Garage zurückgeben, wird es instand gesetzt. Die Kosten dafür können unerwartet hoch sein. Denn vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass bei der Reparatur der Schäden ein Selbstbehalt anfällt – seien es auch nur Kratzer. Je nach Anzahl der Schäden und Höhe des Selbstbehaltes kann die Rechnung schnell deutlich über CHF 1’000 betragen. Deshalb lohnt es sich, die Fahrzeugrückgabe gut vorzubereiten.
Idealerweise bereiten Sie die Fahrzeugrückgabe mindestens einen Monat vor Vertragsablauf vor:
Nicht jeder kleine Kratzer führt zu überraschenden Mehrkosten. Das Fahrzeug ist zum Fahren da und deshalb kommt es auch zu normalen Abnutzungsspuren. Dazu gehören neben kleinen Kratzern oder Dellen auch die Abnutzung der Reifen und des Innenraums (z.B. Abrieb der Sitze).
Hingegen gelten tiefe Kratzer und Dellen, Schäden durch Unfälle oder Mängel, die die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, nicht als normale Abnutzung. Deshalb können für solche Schäden Zusatzkosten bei der Fahrzeugrückgabe entstehen.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Leasingwagen entdeckt? Sie sind unsicher, ob Ihr Fahrzeug Mängel hat, die bei der Rückgabe zum Problem werden könnten? Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Oder besuchen Sie einen unserer 28 Zurich Help Points in der gesamten Schweiz: Unsere Fahrzeugexperten prüfen Ihr Auto und beraten Sie, welche Optionen Sie für die Instandsetzung haben und wie Sie dabei Kosten sparen. Diese Beratung und Begutachtung ist für unsere Kundinnen und Kunden mit einer Motorfahrzeugversicherung bei Zurich kostenlos.
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